Die Qualitätsmerkmale halten wir vor dem Abschluss schriftlich fest. Sie fallen je Warenfamilie verschieden aus: Bei Getreide zählen unter anderem Feuchte, Besatz, Hektolitergewicht sowie die Grenzwerte für Mykotoxine. Bei Sojaerzeugnissen kommt die Ureaseaktivität hinzu, sie belegt eine ausreichende Toastung. Bei Sonnenblumenschrot legt der Schälgrad Rohprotein und Rohfaser gegenläufig fest, ohne diese Angabe lässt sich eine Anfrage nicht rechnen.
Maßgeblich ist die Probenahme am vereinbarten Übergabepunkt, deshalb legen wir Probenahmestelle, Verfahren sowie die beauftragte Prüfstelle vorher fest. Die im Markt üblichen Bandbreiten dienen dabei nur der Orientierung, verbindlich wird jeder einzelne Wert erst mit dem Kontrakt. Den Analysenbericht leiten wir an Sie weiter, sobald er uns vorliegt. Ohne diese Festlegung geben wir kein Angebot ab, weil sich eine Abweichung sonst nicht bewerten lässt.