
Qualität und Herkunft
Von der Anforderung zur prüfbaren Spezifikation
Über Qualität lässt sich nur streiten, wenn vorher nicht feststeht, woran sie gemessen wird. Am Anfang steht deshalb die Spezifikation und nicht das Muster.
Die Kette
Fünf Schritte mit dokumentiertem Ergebnis
Anbau, Sortierung und Verpackung erbringen Erzeuger- und Packbetriebe. Wir wählen die Betriebe aus, geben Ihre Spezifikation schriftlich weiter und stellen die Unterlagen je Lieferung zusammen.
Schritt 01
Erzeugerbetrieb
Anbau und Ernte liegen beim Betrieb. Wir wählen ihn aus, geben Ihre Spezifikation schriftlich weiter und erheben vor jeder Saison, welche Nachweise dort vorliegen.
Je Partie nennen wir Ihnen Betrieb und Region so, wie sie im Ursprungsnachweis stehen.
Sie erhalten
Zuordnung des Erzeugerbetriebs je Partie
Schritt 02
Packbetrieb
Sortierung, Kalibrierung, Aufmachung und Vorkühlung übernimmt der Packbetrieb.
Gebinde, Palettierung und Etikettierung geben wir vor, den Reifegrad bei Verladung stimmen wir vorher mit Ihnen ab.
Sie erhalten
Packliste mit Chargennummer und Packdatum
Schritt 03
Qualitätsfreigabe vor der Verladung
Vor der Verladung wird die Partie gegen die abgestimmte Spezifikation geprüft. Wer diese Prüfung durchführt, halten wir je Betrieb vor der ersten Lieferung schriftlich fest.
Erreicht eine Partie die Spezifikation nicht, erfahren Sie das vor der Verladung. Sie entscheiden dann über Annahme, Alternative oder Absage.
Sie erhalten
Freigabevermerk je Partie, auf Wunsch mit Bildnachweis
Schritt 04
Dokumentation
Ausgestellt werden die Papiere vom Ausführer, von der Pflanzenschutzbehörde und von der Zollstelle.
Wir fordern sie an, prüfen sie auf Vollständigkeit und leiten sie an Sie weiter.
Sie erhalten
Vollständiger Dokumentensatz zur Sendung
Schritt 05
Verladung
Beladung, Temperaturvorbereitung und Ladungssicherung erledigt der Packbetrieb.
Wir geben die Zieltemperatur vor und stimmen den Verladetermin ab. Ist ein Datenlogger vereinbart, wird er in die Ladung gelegt und nicht an das Kühlaggregat gehängt.
Sie erhalten
Verladebestätigung mit Chargennummern und Mengen

Spezifikation
Erst die Spezifikation, dann die Menge
Eine Anforderung wie fest, reif oder gleichmäßig ist im Streitfall wertlos, weil sie nicht messbar ist. Jede Anforderung bekommt deshalb eine Zahl, eine Einheit und ein Messverfahren.
Die vereinbarte Spezifikation wird Bestandteil der Auftragsbestätigung. Sie ist damit der Maßstab jeder Wareneingangsprüfung und jeder Beanstandung.
- Sorte und Handelsform
- Handelsklasse nach der Vermarktungsnorm
- Kaliber mit Einheit, also Millimeter, Gramm oder Stückzahl je Gebinde
- Reifeindikator mit Messverfahren, etwa Grad Brix oder Festigkeit
- Gebinde mit Nettogewicht und Einheiten je Gebinde
- Aufmachung und Palettierung der Ladeeinheit
- Etikettierung mit Ursprung, Klasse, Größenangabe und Chargennummer
- Mindestrestlaufzeit bei Wareneingang mit Bezugspunkt
- Zieltemperatur für den Transport
Handelsklasse und Reifegrad sind zwei verschiedene Dinge: die Klasse beschreibt die Güte, der Reifegrad den Entwicklungsstand. Eine unreife Frucht kann normkonform Klasse I sein.
Unterlagen
Welche Nachweise Sie bekommen
Die erste Gruppe begleitet jede Sendung, weil sie für Einfuhr und Handel erforderlich ist. Die zweite Gruppe beschaffen wir zusätzlich, sobald Ihre Prüfung sie verlangt.
Zu jeder Lieferung
- Handelsrechnung und Lieferschein Ihres deutschen Vertragspartners
- Packliste mit Chargennummer, Packdatum und Mengen je Palette
- Etikettierung je Packstück mit Ursprung, Klasse und Chargennummer
- Pflanzengesundheitszeugnis der Sendung
- Ursprungsnachweis der Partie als Grundlage der Herkunftsangabe
- Einfuhr- und Zolldokumente der Sendung
- Konformitätsbescheinigung bei normpflichtigen Erzeugnissen
Auf Anforderung zusätzlich
- Temperaturprotokoll des Datenloggers aus der Ladung
- Rückstandsanalyse durch ein akkreditiertes Labor, beauftragt vor der Verladung
- Nachweise der liefernden Betriebe, soweit der Betrieb sie führt und sie uns vorliegen
- Bildnachweis der geladenen Palette vor dem Schließen der Türen
- Lieferantenselbstauskunft und unterzeichneter Verhaltenskodex Ihres Hauses
Nachweisstand
Was wir belegen können und was nicht
Diese drei Sätze stehen hier, damit Ihre Lieferantenprüfung sie nicht erst erfragen muss.
01
Keine eigene Zertifizierung
Für unseren Handelsbetrieb liegt keine eigene Zertifizierung vor. Ein fremdes Zeichen führen wir deshalb nicht als eigene Auszeichnung.
02
Prüfstandard betriebsbezogen
Liegt uns für einen Lieferbetrieb ein Nachweis vor, nennen wir den Prüfstandard betriebsbezogen mit Nummer und Geltungszeitraum. Ihre Qualitätssicherung kann den Stand damit selbst prüfen.
03
Lücken bleiben sichtbar
Betriebe ohne Nachweis weisen wir ebenso aus. Ein Nachweis gehört immer einem Betrieb und nicht einer Lieferkette, eine produktbezogene Zertifizierungsaussage machen wir nicht.

Rückverfolgbarkeit
Was hinter einer Chargennummer steht
Die Chargennummer steht auf jedem Packstück, auf der Packliste und im Palettenetikett. Über sie ordnen wir einer Partie Betrieb, Packdatum und Befunde zu.
- Erzeugerbetrieb und Region nach dem Ursprungsnachweis
- Packbetrieb und Packdatum
- Spezifikation, gegen die freigegeben wurde
- Verlade- und Anlieferdatum der Sendung
- Temperaturprotokoll, sofern ein Datenlogger mitgelaufen ist
- Analysebefunde, sofern für diese Partie beauftragt
Ein Rückstandsbefund gilt für die untersuchte Probe und damit für die beprobte Partie. Er ist keine Aussage über künftige Lieferungen.
Senden Sie uns Ihre Spezifikation
Haben Sie eine bestehende Spezifikation, senden Sie sie unverändert. Wir prüfen, welche Felder wir bedienen können und welche wir mit Ihnen nachschärfen müssen. Haben Sie noch keine, genügen Produkt, Verwendung, gewünschte Kalenderwoche und Lieferort.
Fragen und Antworten
Die Fragen, die Einkauf, Logistik und Qualitätssicherung zuerst stellen
Wählen Sie den Reiter, der zu Ihrer Rolle passt. Angaben zu Fristen, Mengen und Nachweisen sind Richtwerte, die wir je Anfrage verbindlich bestätigen.
Hier geht es um Sortiment, Mengen, Spezifikation und den Ablauf einer Anfrage.
Hier geht es um Transportwege, Dokumente, Übergabepunkte und Zuständigkeiten.
Hier geht es um Herkunft, Prüfschritte, Nachweise und Rückverfolgbarkeit.
Ihre Frage steht nicht dabei? Schreiben Sie uns, worum es geht. Wir antworten schriftlich und nennen dabei auch das, was wir nicht zusagen können.