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MOROCCOFRUIT TRADE, zur Startseite
Von oben ist eine Packhalle zu sehen, in der Beschäftigte an mehreren Bändern Steinobst von Rollenförderern nehmen.

Qualität und Herkunft

Von der Anforderung zur prüfbaren Spezifikation

Über Qualität lässt sich nur streiten, wenn vorher nicht feststeht, woran sie gemessen wird. Am Anfang steht deshalb die Spezifikation und nicht das Muster.

Die Kette

Fünf Schritte mit dokumentiertem Ergebnis

Anbau, Sortierung und Verpackung erbringen Erzeuger- und Packbetriebe. Wir wählen die Betriebe aus, geben Ihre Spezifikation schriftlich weiter und stellen die Unterlagen je Lieferung zusammen.

  1. Schritt 01

    Erzeugerbetrieb

    Anbau und Ernte liegen beim Betrieb. Wir wählen ihn aus, geben Ihre Spezifikation schriftlich weiter und erheben vor jeder Saison, welche Nachweise dort vorliegen.

    Je Partie nennen wir Ihnen Betrieb und Region so, wie sie im Ursprungsnachweis stehen.

    Sie erhalten

    Zuordnung des Erzeugerbetriebs je Partie

  2. Schritt 02

    Packbetrieb

    Sortierung, Kalibrierung, Aufmachung und Vorkühlung übernimmt der Packbetrieb.

    Gebinde, Palettierung und Etikettierung geben wir vor, den Reifegrad bei Verladung stimmen wir vorher mit Ihnen ab.

    Sie erhalten

    Packliste mit Chargennummer und Packdatum

  3. Schritt 03

    Qualitätsfreigabe vor der Verladung

    Vor der Verladung wird die Partie gegen die abgestimmte Spezifikation geprüft. Wer diese Prüfung durchführt, halten wir je Betrieb vor der ersten Lieferung schriftlich fest.

    Erreicht eine Partie die Spezifikation nicht, erfahren Sie das vor der Verladung. Sie entscheiden dann über Annahme, Alternative oder Absage.

    Sie erhalten

    Freigabevermerk je Partie, auf Wunsch mit Bildnachweis

  4. Schritt 04

    Dokumentation

    Ausgestellt werden die Papiere vom Ausführer, von der Pflanzenschutzbehörde und von der Zollstelle.

    Wir fordern sie an, prüfen sie auf Vollständigkeit und leiten sie an Sie weiter.

    Sie erhalten

    Vollständiger Dokumentensatz zur Sendung

  5. Schritt 05

    Verladung

    Beladung, Temperaturvorbereitung und Ladungssicherung erledigt der Packbetrieb.

    Wir geben die Zieltemperatur vor und stimmen den Verladetermin ab. Ist ein Datenlogger vereinbart, wird er in die Ladung gelegt und nicht an das Kühlaggregat gehängt.

    Sie erhalten

    Verladebestätigung mit Chargennummern und Mengen

Spezifikation

Erst die Spezifikation, dann die Menge

Eine Anforderung wie fest, reif oder gleichmäßig ist im Streitfall wertlos, weil sie nicht messbar ist. Jede Anforderung bekommt deshalb eine Zahl, eine Einheit und ein Messverfahren.

Die vereinbarte Spezifikation wird Bestandteil der Auftragsbestätigung. Sie ist damit der Maßstab jeder Wareneingangsprüfung und jeder Beanstandung.

  • Sorte und Handelsform
  • Handelsklasse nach der Vermarktungsnorm
  • Kaliber mit Einheit, also Millimeter, Gramm oder Stückzahl je Gebinde
  • Reifeindikator mit Messverfahren, etwa Grad Brix oder Festigkeit
  • Gebinde mit Nettogewicht und Einheiten je Gebinde
  • Aufmachung und Palettierung der Ladeeinheit
  • Etikettierung mit Ursprung, Klasse, Größenangabe und Chargennummer
  • Mindestrestlaufzeit bei Wareneingang mit Bezugspunkt
  • Zieltemperatur für den Transport

Handelsklasse und Reifegrad sind zwei verschiedene Dinge: die Klasse beschreibt die Güte, der Reifegrad den Entwicklungsstand. Eine unreife Frucht kann normkonform Klasse I sein.

Unterlagen

Welche Nachweise Sie bekommen

Die erste Gruppe begleitet jede Sendung, weil sie für Einfuhr und Handel erforderlich ist. Die zweite Gruppe beschaffen wir zusätzlich, sobald Ihre Prüfung sie verlangt.

Zu jeder Lieferung

  • Handelsrechnung und Lieferschein Ihres deutschen Vertragspartners
  • Packliste mit Chargennummer, Packdatum und Mengen je Palette
  • Etikettierung je Packstück mit Ursprung, Klasse und Chargennummer
  • Pflanzengesundheitszeugnis der Sendung
  • Ursprungsnachweis der Partie als Grundlage der Herkunftsangabe
  • Einfuhr- und Zolldokumente der Sendung
  • Konformitätsbescheinigung bei normpflichtigen Erzeugnissen

Auf Anforderung zusätzlich

  • Temperaturprotokoll des Datenloggers aus der Ladung
  • Rückstandsanalyse durch ein akkreditiertes Labor, beauftragt vor der Verladung
  • Nachweise der liefernden Betriebe, soweit der Betrieb sie führt und sie uns vorliegen
  • Bildnachweis der geladenen Palette vor dem Schließen der Türen
  • Lieferantenselbstauskunft und unterzeichneter Verhaltenskodex Ihres Hauses

Nachweisstand

Was wir belegen können und was nicht

Diese drei Sätze stehen hier, damit Ihre Lieferantenprüfung sie nicht erst erfragen muss.

  1. 01

    Keine eigene Zertifizierung

    Für unseren Handelsbetrieb liegt keine eigene Zertifizierung vor. Ein fremdes Zeichen führen wir deshalb nicht als eigene Auszeichnung.

  2. 02

    Prüfstandard betriebsbezogen

    Liegt uns für einen Lieferbetrieb ein Nachweis vor, nennen wir den Prüfstandard betriebsbezogen mit Nummer und Geltungszeitraum. Ihre Qualitätssicherung kann den Stand damit selbst prüfen.

  3. 03

    Lücken bleiben sichtbar

    Betriebe ohne Nachweis weisen wir ebenso aus. Ein Nachweis gehört immer einem Betrieb und nicht einer Lieferkette, eine produktbezogene Zertifizierungsaussage machen wir nicht.

Rückverfolgbarkeit

Was hinter einer Chargennummer steht

Die Chargennummer steht auf jedem Packstück, auf der Packliste und im Palettenetikett. Über sie ordnen wir einer Partie Betrieb, Packdatum und Befunde zu.

  • Erzeugerbetrieb und Region nach dem Ursprungsnachweis
  • Packbetrieb und Packdatum
  • Spezifikation, gegen die freigegeben wurde
  • Verlade- und Anlieferdatum der Sendung
  • Temperaturprotokoll, sofern ein Datenlogger mitgelaufen ist
  • Analysebefunde, sofern für diese Partie beauftragt

Ein Rückstandsbefund gilt für die untersuchte Probe und damit für die beprobte Partie. Er ist keine Aussage über künftige Lieferungen.

Logistik und Abwicklung ansehen

Senden Sie uns Ihre Spezifikation

Haben Sie eine bestehende Spezifikation, senden Sie sie unverändert. Wir prüfen, welche Felder wir bedienen können und welche wir mit Ihnen nachschärfen müssen. Haben Sie noch keine, genügen Produkt, Verwendung, gewünschte Kalenderwoche und Lieferort.

Fragen und Antworten

Die Fragen, die Einkauf, Logistik und Qualitätssicherung zuerst stellen

Wählen Sie den Reiter, der zu Ihrer Rolle passt. Angaben zu Fristen, Mengen und Nachweisen sind Richtwerte, die wir je Anfrage verbindlich bestätigen.

Hier geht es um Sortiment, Mengen, Spezifikation und den Ablauf einer Anfrage.

Vor der ersten wiederkehrenden Lieferung stellen wir ein Muster nach der vereinbarten Spezifikation bereit, soweit Warengruppe und Saison das zulassen. Ihre Qualitätssicherung kann damit vor einer Listung entscheiden. Das Muster ergänzt die schriftliche Spezifikation, es ersetzt sie nicht. Versandweg und Kostenregelung stimmen wir mit der Musteranforderung ab.

Für den Einstieg schlagen wir eine einzelne Testlieferung nach vorab schriftlich vereinbarter Spezifikation vor, damit ein Fehlschlag Sie nur diese eine Partie kostet. Den Vorlauf bis zur ersten Lieferung sowie die früheste Kalenderwoche nennen wir Ihnen mit der ersten Rückmeldung, weil beides von Warengruppe, Betrieb und Route abhängt. Nach der Auswertung von Wareneingang, Dokumenten und Abwicklung entscheiden Sie, ob daraus wiederkehrende Wochenmengen werden.

Ja, eine engere Spezifikation verändert die Kalkulation, weil ein Packbetrieb bei enger Sortierung, engem Reifefenster oder engen Wirkstoffgrenzen weniger verwertbare Ware je Partie erreicht. Wir rechnen diesen Aufwand je Anfrage und weisen ihn getrennt aus, statt ihn im Preis verschwinden zu lassen. Ist eine Anforderung in der laufenden Saison nicht darstellbar, sagen wir Ihnen das vor dem Angebot. Verbindlich wird eine Spezifikation erst, wenn beide Seiten sie schriftlich bestätigt haben.

Ihre Frage steht nicht dabei? Schreiben Sie uns, worum es geht. Wir antworten schriftlich und nennen dabei auch das, was wir nicht zusagen können.