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MOROCCOFRUIT TRADE, zur Startseite

Allgemeine Informationen

Beim Granatapfel entscheiden drei Angaben über den Artikel: die Sorte, das Kaliber als Stückzahl je Karton sowie die Temperaturführung auf der Strecke. Eine gesetzliche Handelsklasse gibt es für diese Frucht nicht, weil sie unter die allgemeine Vermarktungsnorm fällt. Diese Seite nennt je Sorte die Werte, die in eine Spezifikation gehören, die Verfügbarkeit prüfen wir je Kalenderwoche.

Handelsformen
Sefri sowie Wonderful
Vermarktungsnorm
allgemeine Vermarktungsnorm, keine gesetzliche KlasseneinteilungDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Artikel 4 Absatz 1 und Anhang I Teil A
Erntefenster der Herkunft
September bis Dezember, frühe Sorten beginnen früher und späte Sorten enden spätermarokkanische Anbauhinweise zur Ernte
Größenangabe
Stückzahl je Karton, im Handel als Kaliber geführthandelsüblich, aus dem Unionsrecht folgt kein Größencode
Lagertemperatur
5 °C für bis zu zwei Monate, 7,2 °C für eine längere Lagerung, bei 90 bis 95 Prozent relativer LuftfeuchteUC Davis Postharvest Technology Center
Status
Verfügbarkeit auf Anfrage

Einordnung

Zwei Sortenbilder in einer Warengruppe

Granatapfel ist im deutschen Handel keine einheitliche Ware. Hinter dem Namen stehen zwei Sortenbilder, die sich in Schalenfarbe, Kernbeschaffenheit und Geschmack deutlich unterscheiden. Sefri ist die marokkanische Leitsorte mit heller Schale und weichen Kernen. Wonderful ist die international verbreitete Handelssorte mit tiefroter Schale, festen Kernen und kräftiger Säure. Beide laufen unter derselben Warenbezeichnung über den Lieferschein, deshalb gehört die Sorte in jede Bestellung.

Sefri trägt in Marokko eine geschützte geografische Angabe, zuerkannt im Jahr 2011. Das Herkunftsgebiet liegt um Ouled Abdellah in der Provinz Fquih Ben Salah in der Region Béni Mellal-Khénifra, einem der Schwerpunkte des marokkanischen Granatapfelanbaus. Die geschützte Bezeichnung knüpft an dieses Gebiet an. Sie sagt nichts über die Partie aus, die Ihnen angeboten wird, maßgeblich bleibt der Ursprungsnachweis der Sendung.

Der Erntezeitraum hängt an Sorte, Lage und Anbautechnik. Marokkanische Anbauhinweise nennen für frühe Sorten eine Reife ab Ende August, für die spätesten einen Beginn im November. Das übliche Hauptfenster der Herkunft liegt damit zwischen September und Dezember, wobei Sefri früher steht als die spät reifende Wonderful. Diese Angabe beschreibt den Saisonverlauf und ersetzt keine Aussage zu einer einzelnen Kalenderwoche.

Zur Herkunftsangabe gehört ein Hinweis, den der Einkauf kennen muss. Für Obst und Gemüse mit Ursprung in den Regionen Laâyoune-Sakia El Hamra sowie Dakhla-Oued Eddahab tritt seit dem 4. Oktober 2025 die Angabe der Ursprungsregion an die Stelle der Landesangabe. Grundlage sind der Beschluss (EU) 2025/2022 sowie die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2652 vom 16. Oktober 2025, die dazu Artikel 5 Absatz 6 in die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2429 einfügt. Granatapfel fällt unter die KN-Position 0810, die Anhang I Teil IX der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 ohne Einschränkung dem Sektor Obst und Gemüse zuordnet, die Regel gilt damit auch für ihn.

Wir behaupten deshalb keine einheitliche Herkunft für das gesamte Sortiment. Welche Angabe für eine konkrete Partie gilt, ergibt sich aus dem Ursprungsnachweis der Sendung sowie aus der zolltariflichen Einreihung. Beides gehört zu den Papieren, die Sie bei Wareneingang prüfen.

  • Die Sorte gehört in jede Bestellung, weil Sefri und Wonderful in Farbe, Kernbeschaffenheit und Geschmack auseinanderliegen.
  • Das übliche Erntefenster der Herkunft liegt zwischen September und Dezember, es ersetzt keine Aussage zu einer einzelnen Kalenderwoche.
  • Die Herkunftsangabe je Charge entnehmen Sie den Ursprungsdokumenten, nicht einer pauschalen Angabe auf dieser Seite.
  • Sorte, Kaliber, Gebinde, Temperaturführung sowie das Prüfverfahren bei Wareneingang legen wir vor der ersten Bestellung schriftlich fest.
Mehrere ganze Granatäpfel mit blassgelber Schale, rosa Wange und getrocknetem Kelch liegen nebeneinander. Daneben zeigt eine aufgebrochene Frucht ihre hellrosa durchscheinenden Kerne.

Granatapfel, Handelsform

Sefri

Sefri ist die marokkanische Leitsorte mit heller Schale und weichen Kernen, in Marokko mit geschützter geografischer Angabe.

Sefri wird in Marokko als Sefri Ouled Abdellah geführt und trägt seit 2011 eine geschützte geografische Angabe. Das Herkunftsgebiet liegt um Ouled Abdellah in der Provinz Fquih Ben Salah in der Region Béni Mellal-Khénifra. Die Sorte gehört zu den weichkernigen Granatäpfeln und ist für den Frischverzehr bestimmt. Sie ist die im Land am weitesten verbreitete Handelssorte, was ihre Stellung im Angebot der Herkunft erklärt.

Das Erscheinungsbild weicht von dem ab, was der deutsche Handel vom Granatapfel erwartet. Die Schale reicht bei Reife von Gelb bis Rosa und zeigt keine durchgehend tiefrote Deckfarbe. Die Frucht ist rundlich bis leicht abgeflacht, großkalibrig, das Perikarp misst 2 bis 4 mm und ist glatt sowie glänzend. Wer eine dunkelrote Frucht erwartet, hält eine helle Sefri leicht für unreife Ware. Diese Farbe ist ein Sortenmerkmal und kein Reifemangel, deshalb gehört sie in die Spezifikation und in die Einweisung der Warenannahme.

Aus der dünnen Schale folgt das Handling. Sie nimmt Druckstellen früher an als eine dickschalige Frucht und sie schützt schlechter gegen Wasserverlust, der sich als Schrumpfen und als Gewichtsverlust zeigt. Für den Transport heißt das eine hohe relative Luftfeuchte sowie eine Aufmachung, die Druck von der Frucht nimmt. Für die Warenannahme heißt es, die untere Lage der Palette sowie die Randgebinde gezielt zu prüfen.

Für den Handel bleibt die Sorte damit eine Entscheidung über das Sortiment. Sie liefert ein anderes Farbbild sowie ein anderes Geschmacksbild als die tiefrote Wonderful, sie ist weichkernig und sie steht früher in der Saison. Klären Sie vor der ersten Bestellung, welches der beiden Sortenbilder Ihre Kunden erwarten, weil eine Verwechslung im Regal als Reklamation zurückkommt.

Worauf der Einkauf achtet

  • Die helle Schale ist ein Sortenmerkmal. Weisen Sie die Warenannahme darauf hin, sonst wird eine normgerechte Partie als unreif beanstandet.
  • Wasserverlust zeigt sich als Schrumpfen der Schale sowie als Gewichtsverlust. Er entsteht bei zu trockener Luft, deshalb gehört die relative Luftfeuchte in die Vereinbarung zur Temperaturführung.
  • Der Kälteschaden ist das größte Risiko dieser Warengruppe. Er entsteht unterhalb von 5 °C bei längerer Lagerung, er zeigt sich als Bräunung der Schale sowie als Umschlag der Kernfarbe, von außen bleibt er zunächst unauffällig.
  • Die dünne Schale nimmt Druckstellen früher an. Prüfen Sie gezielt die untere Lage der Palette sowie die Randgebinde.
  • Aufgeplatzte Früchte erfüllen die Mindestanforderung ganz und gesund nicht. Sie zählen zur Toleranz von 10 Prozent und nicht zur vertragsgemäßen Ware.
  • Der Kelch am Blütenende ist schwer einsehbar. Prüfen Sie ihn bei der Stichprobe auf Feuchtigkeit sowie auf Schimmel, weil sich dort Fäulnis zuerst festsetzt.
Drei ganze Granatäpfel mit tiefroter Schale und getrocknetem Kelch liegen hinter aufgebrochenen Stücken, deren Kerne dunkelrot glänzen.

Granatapfel, Handelsform

Wonderful

Wonderful ist die international führende Handelssorte mit tiefroter Schale, festen Kernen und kräftiger Säure.

Wonderful ist eine alte kalifornische Auslese, deren Sortenschutz längst abgelaufen ist. Die Sorte wird deshalb weltweit frei angebaut und prägt in vielen Herkünften das Exportsortiment, auch in Marokko neben der einheimischen Sefri. Für den Handel ist sie die Referenz, an der sich Farbbild sowie Geschmacksbild des Granatapfels im deutschen Regal orientieren.

Die Sorte liefert genau das, was der Verbraucher mit der Frucht verbindet: eine tiefrote Schale, dunkelrote Kerne sowie ein säurebetontes Geschmacksbild. Die Kerne sind fest und nicht weich, was sie von Sefri unterscheidet. Eine Position im Sortiment lässt sich zwischen beiden Sorten deshalb nicht ohne Weiteres tauschen, auch wenn die Warenbezeichnung dieselbe bleibt.

Angebote im Exporthandel führen Wonderful in den Kalibern 6 bis 12 je Karton bei Fruchtgewichten von 350 bis 600 g. Üblich ist der Karton mit 4 kg Nettogewicht, häufig als Teleskopkarton, daneben laufen marokkanische Angebote mit 4,5 kg. Weil sich die Stückzahl je Karton aus dem Nettogewicht ergibt, ist eine Kaliberangabe ohne Gewichtsangabe nicht eindeutig.

Beim Lagerverhalten ist die Sorte gut untersucht. Sie eignet sich als spät reifende Frucht für eine längere Lagerung, sie reagiert dabei aber auf zwei Störungen. Unterhalb von 5 °C entsteht bei Lagerung über einen Monat ein Kälteschaden. Bei ansonsten günstiger Temperatur begrenzt die Schalenbräune die Lagerdauer. Beide Punkte gehören in die Vereinbarung über Temperaturführung sowie Restlaufzeit.

Worauf der Einkauf achtet

  • Der Sortenname muss auf Gebinde sowie Lieferschein stehen. Ohne ihn ist nicht prüfbar, ob die gelieferte Ware dem bestellten Sortenbild entspricht.
  • Der Kälteschaden entsteht unterhalb von 5 °C bei längerer Lagerung. Er zeigt sich als Bräunung der Schale, als Verfärbung der weißen Innenhaut sowie als Umschlag der Kernfarbe von leuchtendem Rot nach stumpfem Braun.
  • Die Schalenbräune tritt bei längerer Lagerung auch bei günstiger Temperatur auf. Sie wird häufig erst nach der Auslagerung sichtbar, also beim Empfänger, deshalb gehört die vereinbarte Restlaufzeit in den Auftrag.
  • Wasserverlust zeigt sich als Schrumpfen der Schale. Eine zu trockene Führung im Lager kostet Gewicht sowie Verkaufsfähigkeit.
  • Aufgeplatzte Früchte erfüllen die Mindestanforderung ganz und gesund nicht. Sie zählen zur Toleranz von 10 Prozent und nicht zur vertragsgemäßen Ware.
  • Eine Beanstandung wegen Temperatur trägt nur mit dem Protokoll aus der Ladung. Eine Messung am Kühlaggregat genügt dafür nicht.

Saison

Lieferfenster im Jahresverlauf

Das übliche Erntefenster der Herkunft reicht von September bis Dezember, dabei steht Sefri früher in der Saison als die spät reifende Wonderful. Frühe Sorten erreichen ihre Reife bereits ab Ende August, die spätesten beginnen im November. Ob am Rand der Saison Ware verfügbar ist, prüfen wir je Kalenderwoche und melden Ihnen das Ergebnis, eine Zusage für eine bestimmte Kalenderwoche ist diese Angabe nicht.

Hauptfenster Granatapfel: September bis Dezember. Das sind vier von zwölf Monaten. Im Fenster liegen September, Oktober, November und Dezember. Außerhalb liegen Januar, Februar, März, April, Mai, Juni, Juli und August. Der Status lautet Verfügbarkeit auf Anfrage.

Das Hauptfenster umfasst September bis Dezember. Das sind vier von zwölf Monaten.

  • Monat im Hauptfenster
  • Monat außerhalb

Ein Quartal heißt voll, wenn alle drei Monate im Hauptfenster liegen. Es heißt teils, wenn ein oder zwei Monate darin liegen. Es heißt ohne, wenn kein Monat darin liegt.

Diese Angabe beschreibt das übliche Erntefenster. Sie ist eine Marktorientierung und keine Lieferzusage. Verbindlich wird ein Lieferfenster erst mit der Auftragsbestätigung.

Transport und Temperatur

Temperatur, Kälteschaden und Lagerdauer

Granatapfel ist kälteempfindlich, das ist der wichtigste Punkt dieser Warengruppe. Das Postharvest Technology Center der UC Davis nennt eine Lagerung bei 5 °C für bis zu zwei Monate sowie 7,2 °C für eine längere Lagerung, jeweils bei 90 bis 95 Prozent relativer Luftfeuchte. Unterhalb von 5 °C entsteht bei einer Lagerung über einen Monat ein Kälteschaden. Er zeigt sich als Bräunung der Schale, als Verfärbung der weißen Innenhaut sowie als Umschlag der Kernfarbe von leuchtendem Rot nach stumpfem Braun. Der Gefrierpunkt der Frucht liegt bei etwa minus 3 °C.

Die zweite Größe ist die Luftfeuchte. Granatapfel verliert leicht Wasser, was sich als Schrumpfen der Schale sowie als Gewichtsverlust zeigt. Eine zu trockene Führung kostet damit doppelt, am Gewicht sowie an der Verkaufsfähigkeit. Aus diesem Grund gehört die relative Luftfeuchte genauso in die Vereinbarung wie die Temperatur.

Bei richtiger Temperatur ist die Frucht gut lagerfähig, die Praxis erreicht mehr als acht Wochen. Die Grenze setzt in diesem Bereich weniger die Kälte als die Schalenbräune, eine Bräunung der Fruchtschale, die bei längerer Lagerung auftritt und die Lagerdauer bei ansonsten günstiger Temperatur begrenzt. Sie betrifft zuerst die Schale, sie wird häufig erst nach der Auslagerung sichtbar, also beim Empfänger. Für den Einkauf folgt daraus eine Angabe im Auftrag: die Restlaufzeit, die Sie bei Anlieferung erwarten.

Für die Warenannahme ergibt sich daraus ein einfaches Verfahren. Prüfbar wird ein Temperaturschaden über eine aufgeschnittene Stichprobe zusammen mit dem Temperaturprotokoll aus der Ladung. Die Sichtprüfung des geschlossenen Kartons genügt nicht, weil sich sowohl der Kälteschaden als auch die Schalenbräune verzögert zeigen. Bei einer Beanstandung wegen Temperatur ist das Protokoll aus der Ladung das belastbare Nachweismittel, eine Messung am Kühlaggregat ist es nicht.

  • Die Lagertemperatur beträgt 5 °C für bis zu zwei Monate, für eine längere Lagerung 7,2 °C.
  • Die relative Luftfeuchte liegt bei 90 bis 95 Prozent, weil die Frucht leicht Wasser verliert und dann schrumpft.
  • Unterhalb von 5 °C entsteht bei einer Lagerung über einen Monat ein Kälteschaden mit Bräunung der Schale sowie Umschlag der Kernfarbe.
  • Der Gefrierpunkt der Frucht liegt bei etwa minus 3 °C.
  • Die erreichbare Lagerdauer liegt bei optimaler Temperatur über acht Wochen, begrenzt wird sie dort durch die Schalenbräune.
  • Kälteschaden sowie Schalenbräune zeigen sich verzögert, deshalb sind Stichprobe und Temperaturprotokoll die Prüfmittel der Wahl.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zu Granatapfel

Antworten auf das, was der Einkauf zu Granatapfel regelmäßig fragt.

Weil es für Granatapfel keine gesetzliche Klasse gibt. Die Frucht steht nicht auf der abschließenden Liste der elf Erzeugnisse mit spezieller Vermarktungsnorm in Artikel 4 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429, für sie gilt die allgemeine Vermarktungsnorm nach Anhang I Teil A. Diese kennt weder Klassen noch eine Kalibertabelle, sie regelt Mindesteigenschaften, Mindestreife, eine Toleranz von 10 Prozent sowie die Angabe von Packer oder Absender und Ursprungsland. Klassen für Granatapfel gibt es nur in der UNECE-Norm FFV-64, die im Unionsrecht nicht unmittelbar gilt. Nennen Sie uns die gewünschte Klasse mit der Fassung der Norm, dann nehmen wir sie in die Spezifikation auf.

In Farbe, Kernbeschaffenheit und Geschmack, also in genau den Punkten, die im Regal auffallen. Sefri hat bei Reife eine gelbe bis rosafarbene Schale mit einem dünnen Perikarp von 2 bis 4 mm und weiche Kerne. Wonderful zeigt eine tiefrote Schale mit dunkelroten, festen Kernen sowie ein säurebetontes Geschmacksbild. Beide laufen unter derselben Warenbezeichnung, deshalb gehört die Sorte in die Bestellung sowie auf Gebinde und Lieferschein. Weisen Sie die Warenannahme zusätzlich darauf hin, dass die helle Schale bei Sefri ein Sortenmerkmal ist und kein Reifemangel.

Als Stückzahl je Karton, gemeinsam mit dem Nettogewicht des Kartons. Aus dem Unionsrecht folgt für Granatapfel kein Größencode, die Größe ist deshalb eine handelsübliche Angabe und keine Norm. Üblich sind Kartons mit 4 bis 4,5 kg netto. Angebote führen Wonderful in den Kalibern 6 bis 12 bei Fruchtgewichten von 350 bis 600 g, Sefri unter anderem in den Kalibern 11 und 12. Weil dieselbe Kalibernummer bei 4 kg und bei 4,5 kg je Karton ein anderes mittleres Fruchtgewicht bedeutet, ist eine Kaliberangabe ohne Gewichtsangabe nicht eindeutig.

Nach den Angaben des Postharvest Technology Center der UC Davis 5 °C für eine Lagerung bis zu zwei Monaten sowie 7,2 °C für eine längere Lagerung, jeweils bei 90 bis 95 Prozent relativer Luftfeuchte. Unterhalb von 5 °C entsteht bei einer Lagerung über einen Monat ein Kälteschaden mit Bräunung der Schale sowie Umschlag der Kernfarbe von leuchtendem Rot nach stumpfem Braun. Der Gefrierpunkt liegt bei etwa minus 3 °C. Eine kältere Führung bringt bei dieser Frucht deshalb keinen Gewinn an Haltbarkeit, sie erzeugt einen Schaden, der bei Wareneingang oft noch nicht sichtbar ist.

Das ergibt sich aus dem Ursprungsnachweis der Sendung und nicht aus einer pauschalen Angabe auf dieser Seite. Ein Punkt ist dabei neu. Für Obst und Gemüse mit Ursprung in den Regionen Laâyoune-Sakia El Hamra sowie Dakhla-Oued Eddahab tritt seit dem 4. Oktober 2025 die Angabe der Ursprungsregion an die Stelle der Landesangabe. Grundlage sind der Beschluss (EU) 2025/2022 sowie die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2652 vom 16. Oktober 2025, die Artikel 5 Absatz 6 in die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2429 einfügt. Granatapfel fällt unter die KN-Position 0810, die Anhang I Teil IX der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 ohne Einschränkung dem Sektor Obst und Gemüse zuordnet, damit gilt die Regel auch für diese Warengruppe.

Verbindlich wird eine Menge erst mit unserer Auftragsbestätigung. Bis dahin gilt für jede Handelsform auf dieser Seite der Status „Verfügbarkeit auf Anfrage“, auch mitten im Hauptfenster.