Allgemeine Informationen
Gurken stehen nicht auf der Liste der Erzeugnisse mit spezifischer Vermarktungsnorm, deshalb gibt es für sie weder eine gesetzliche Handelsklasse noch eine Kalibertabelle. Was die Position kalkulierbar macht, sind Länge, Stückgewicht, Stückzahl je Gebinde sowie die Entscheidung über die Einzelfolierung. Verfügbarkeit prüfen wir je Kalenderwoche, der Status lautet unverändert Verfügbarkeit auf Anfrage.
- Handelsformen
- Salatgurken und Minigurken, foliert oder loseSortiment dieser Warengruppe
- Vermarktungsnorm
- Allgemeine Vermarktungsnorm ohne Handelsklassen, eine Klasse gilt nur als vertragliche VereinbarungAnhang I Teil A der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429, Klassen nach UNECE FFV-15
- Zieltemperatur
- 10 bis 12,5 Grad Celsius, unter 10 Grad Celsius droht KälteschadenUC Davis Postharvest, Produce Facts Cucumber
- Ethylen
- Hohe Empfindlichkeit, keine Mitladung mit EthylenbildnernUC Davis Postharvest, Produce Facts Cucumber
- Erntefenster der Herkunft
- Etwa Oktober bis Mai, keine Zusage für eine KalenderwocheSaisonverlauf der Anbauregion
- Status
- Verfügbarkeit auf Anfragegilt in jedem Monat, auch im Hauptfenster
Einordnung
Warum bei Gurken die Spezifikation die Norm ersetzt
Artikel 4 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 zählt die Erzeugnisse mit spezifischer Vermarktungsnorm abschließend auf. Gurken stehen nicht darauf. Für sie gilt die allgemeine Vermarktungsnorm nach Anhang I Teil A, die aus vier Nummern besteht: Mindesteigenschaften, Mindestreifeanforderungen, Toleranzen sowie die Kennzeichnung mit Packer oder Absender und Ursprungsland. Eine Klasseneinteilung enthält sie nicht.
Die Klassen Extra, I und II, die der Handel bei Gurken trotzdem verwendet, stammen aus der UNECE-Norm FFV-15. Diese Norm gilt im Unionsrecht nicht unmittelbar, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung führt sie für Gurken als alternativ anwendbares Regelwerk. Wer Klasse I bestellen möchte, nimmt die Norm samt Fassung ausdrücklich in die Spezifikation auf. Ohne diese Bezugnahme gibt es keinen Maßstab, gegen den sich eine Beanstandung prüfen ließe.
Aus dieser Lage folgt die Arbeitsteilung auf dieser Seite. Die Norm liefert die Grenzwerte für Krümmung, Gleichmäßigkeit im Packstück und Toleranzen, die Spezifikation liefert Länge, Stückgewicht, Stückzahl je Gebinde sowie die Aufmachung. Beides zusammen ergibt eine Position, die beide Vertragsseiten rechnen können.
Die Ware stammt aus marokkanischem Gewächshausanbau, schwerpunktmäßig aus der Region Souss-Massa um Agadir. Die Kultur läuft dort unter einfachen, unbeheizten Folienkonstruktionen etwa von Oktober bis Juni, das übliche Exportfenster der Herkunft endet dagegen im Mai. Eine pauschale Herkunftsangabe für das gesamte Sortiment steht hier bewusst nicht, weil die Ursprungsangabe je Partie aus den Warenbegleitpapieren kommt. Für Erzeugnisse aus den Regionen Laâyoune-Sakia El Hamra sowie Dakhla-Oued Eddahab tritt seit dem 4. Oktober 2025 die Angabe der Ursprungsregion an die Stelle der Landesangabe. Grundlage sind der Beschluss (EU) 2025/2022 des Rates vom 2. Oktober 2025 sowie die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2652, die dazu die Vermarktungsnormen ändert.
- Sorte und Handelsform: Salatgurke oder Minigurke, foliert oder lose
- Länge in Zentimetern sowie Zielgewicht je Frucht in Gramm
- Stückzahl je Gebinde und Nettogewicht je Gebinde
- Zulässige Krümmung, falls Sie eine Klasse nach UNECE FFV-15 vereinbaren
- Gebindetyp, Palettentyp und zulässige Gesamthöhe der Ladeeinheit

Gurken, Handelsform
Salatgurken
Die lange, glattschalige Gurke für SB-Regal und Gastronomie, im Import üblicherweise einzeln foliert.
Die Salatgurke ist die Handelsform, die im Gebinde nach Stückzahl gerechnet wird. Aus Stückzahl und Stückgewicht ergibt sich das Nettogewicht, auf das sich der Preis bezieht, deshalb gehören beide Angaben in jede Anfrage. Eine Kalibertabelle wie bei Tomaten oder Paprika existiert hier nicht, an ihre Stelle treten Länge und Zielgewicht je Frucht.
Wer eine Klasse vereinbart, vereinbart damit vor allem eine Grenze für die Krümmung. Die UNECE-Norm FFV-15 misst die Höhe der inneren Krümmung über zehn Zentimeter Länge und lässt in Klasse Extra sowie in Klasse I höchstens zehn Millimeter zu, in Klasse II höchstens zwanzig Millimeter. Stärker gekrümmte Früchte sind nach dieser Norm weiterhin verkehrsfähig, sofern sie nur leichte Farbfehler tragen, keine weiteren Verformungen aufweisen und getrennt als krumme Gurken verpackt sind.
Die Einzelfolierung ist bei Salatgurken handelsüblich, weil die dünne Schale Wasser verliert und die Frucht dadurch welk wird. Die Folie bremst diesen Verlust, folierte Ware bleibt deshalb länger fest und ansehnlich als unverpackte. Einen Zahlenwert für den Umfang dieses Effekts nennen wir hier nicht, weil uns dafür keine belastbare Quelle vorliegt. Maßgeblich ist ohnehin die Restlaufzeit, die wir je Artikel in der Spezifikation vereinbaren.
Die Folie steht seit der EU-Verpackungsverordnung unter Beobachtung. Verordnung (EU) 2025/40 verbietet ab 2030 Einwegkunststoffverpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse unter 1,5 Kilogramm, sieht dafür jedoch Ausnahmen vor, unter anderem bei drohendem Verlust von Wasser oder Prallheit. Wie weit diese Ausnahme für die Salatgurke trägt, entscheidet eine Leitlinie der Kommission, die für 2027 angekündigt ist. Bis dahin ist die Aufmachung eine Entscheidung, die Sie mit der Anfrage treffen, weil sie Palettierung, Handling und Kostenstruktur verschiebt.
Worauf der Einkauf achtet
- Messen Sie die Kerntemperatur in der Ladung und nicht die Anzeige am Kühlaggregat, weil Kälteschäden bereits unterhalb von 10 Grad Celsius entstehen und an der Rampe noch nichts zeigen.
- Glasig wirkende Stellen, eingesunkene Vertiefungen in der Schale sowie wässrige Flecken belegen einen eingetretenen Kälteschaden, der sich nach der Erwärmung als beschleunigte Fäulnis fortsetzt.
- Eine Gelbfärbung an Stielansatz oder Blütenende deutet auf Ethylen in der Ladung oder auf überlagerte Ware hin, beides gehört ins Prüfprotokoll.
- Weiche Stielenden dürfen höchstens bis zum Schulteransatz erweicht sein, was darüber hinausgeht, zählt in die Toleranz der vereinbarten Klasse.
- Prüfen Sie die Krümmung an der inneren Wölbung über zehn Zentimeter Länge, weil eine Beanstandung sonst nicht gegen die vereinbarte Klasse belegbar ist.
- Freie Feuchtigkeit unter der Folie halten Sie vor der Abnahme fest, weil die Norm anomale äußere Feuchtigkeit ausschließt und Nässe die Fäulnis begünstigt.
- Wiegen Sie ein Gebinde nach, weil sich der Preis auf das Nettogewicht bezieht und die Stückzahl je Karton allein dafür nicht genügt.
Merkmale Salatgurken
- Klasseneinteilung
- Keine gesetzliche Klasse, Klasse Extra, I oder II nur vertraglichAnhang I Teil A der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Krümmung Klasse Extra und Klasse I
- Höchstens 10 mm innere Krümmung je 10 cm LängeUNECE FFV-15
- Krümmung Klasse II
- Höchstens 20 mm je 10 cm Länge, darüber getrennt als krumme GurkenUNECE FFV-15
- Gewichtsunterschied im Packstück
- Höchstens 150 g ab 400 g je Stück, höchstens 100 g zwischen 180 und 400 gUNECE FFV-15
- Längenunterschied im Packstück
- Höchstens 5 cm bei Sortierung nach LängeUNECE FFV-15
- Gütetoleranz
- 5 Prozent in Klasse Extra, 10 Prozent in Klasse I und Klasse IIUNECE FFV-15
- Größentoleranz
- 10 Prozent in allen KlassenUNECE FFV-15
- Aufmachung
- Einzeln foliert oder lose, je Anfrage zu benennenhandelsüblich
- Zieltemperatur
- 10 bis 12,5 Grad Celsius bei etwa 95 Prozent relativer LuftfeuchteUC Davis Postharvest
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Klasseneinteilung | Keine gesetzliche Klasse, Klasse Extra, I oder II nur vertraglichAnhang I Teil A der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Krümmung Klasse Extra und Klasse I | Höchstens 10 mm innere Krümmung je 10 cm LängeUNECE FFV-15 |
| Krümmung Klasse II | Höchstens 20 mm je 10 cm Länge, darüber getrennt als krumme GurkenUNECE FFV-15 |
| Gewichtsunterschied im Packstück | Höchstens 150 g ab 400 g je Stück, höchstens 100 g zwischen 180 und 400 gUNECE FFV-15 |
| Längenunterschied im Packstück | Höchstens 5 cm bei Sortierung nach LängeUNECE FFV-15 |
| Gütetoleranz | 5 Prozent in Klasse Extra, 10 Prozent in Klasse I und Klasse IIUNECE FFV-15 |
| Größentoleranz | 10 Prozent in allen KlassenUNECE FFV-15 |
| Aufmachung | Einzeln foliert oder lose, je Anfrage zu benennenhandelsüblich |
| Zieltemperatur | 10 bis 12,5 Grad Celsius bei etwa 95 Prozent relativer LuftfeuchteUC Davis Postharvest |
Gebinde und Palettierung
- Karton mit 10, 12 oder 14 Stück und 5 kg Nettogewicht
- Kunststoffsteige mit 20, 24 oder 28 Stück und 10 kg Nettogewicht
- Mehrwegsteige aus einem Poolsystem, Poolzuordnung vor der ersten Verladung
- Europalette 1200 mal 800 mm oder Düsseldorfer Palette 800 mal 600 mm
- Stückzahl je Lage, Lagen je Palette und Gesamthöhe der Ladeeinheit je Position im Angebot
Hauptfenster Salatgurken: Okt bis Mai. Das sind acht von zwölf Monaten. Im Fenster liegen Oktober, November, Dezember, Januar, Februar, März, April und Mai. Außerhalb liegen Juni, Juli, August und September. Der Status lautet Verfügbarkeit auf Anfrage.
Das Hauptfenster umfasst Okt bis Mai. Das sind acht von zwölf Monaten.
- Monat im Hauptfenster
- Monat außerhalb
Ein Quartal heißt voll, wenn alle drei Monate im Hauptfenster liegen. Es heißt teils, wenn ein oder zwei Monate darin liegen. Es heißt ohne, wenn kein Monat darin liegt.
Die Monatsleiste zeigt das übliche Erntefenster der Herkunft, sie ist keine Zusage für eine Kalenderwoche. Verbindlich werden Menge und Termin erst mit unserer Auftragsbestätigung.

Gurken, Handelsform
Minigurken
Die kurze Snackgurke für Schale, Beutel und Netz, im Gebinde nach Füllgewicht kalkuliert.
Die Minigurke, im Handel auch Snackgurke genannt, ist keine kleinere Salatgurke, sondern eine eigene Position mit eigener Kalkulation. Handelsüblich liegt sie bei einer Länge von etwa zehn bis achtzehn Zentimetern und einem Stückgewicht von etwa sechzig bis zweihundertfünfzig Gramm, je nach Sortentyp. Diese Spannen beschreiben den Markt und ersetzen die Zielwerte nicht, die wir je Anfrage schriftlich festhalten.
Der entscheidende Unterschied zur Salatgurke liegt in der Verbrauchereinheit. Minigurken laufen als Schale, Schlauchbeutel oder Netz mit einem vereinbarten Füllgewicht, die Bezugsgröße für den Preis ist deshalb das Nettogewicht je Gebinde und nicht die Stückzahl. Die Verbrauchereinheit übernimmt dabei die Funktion, die bei der Salatgurke die Einzelfolie hat, sie hält die Feuchtigkeit an der Frucht.
Bei der Gleichmäßigkeit entsteht durch die Norm eine Lücke, die der Einkauf kennen muss. Die UNECE-Norm FFV-15 gibt einen zulässigen Gewichtsunterschied im Packstück erst ab einem kleinsten Stück von 180 Gramm vor, darunter verlangt sie lediglich annähernd gleiche Größe. Ein großer Teil der Minigurken liegt unterhalb dieser Schwelle, deshalb steht die zulässige Spanne bei dieser Handelsform vertraglich und nicht in der Norm.
Im Regal steht die Minigurke im Snack- und Convenience-Bereich, in der Gastronomie ersetzt sie das Aufschneiden. Beide Verwendungen setzen eine enge Sortierung voraus, weil eine sichtbar ungleiche Schale in der durchsichtigen Verbrauchereinheit sofort auffällt. Eine engere Sortierung senkt die verwertbare Ausbeute im Packbetrieb, diesen Aufwand weisen wir getrennt aus, statt ihn im Preis verschwinden zu lassen.
Worauf der Einkauf achtet
- Wiegen Sie mehrere Verbrauchereinheiten nach, weil das Füllgewicht und nicht die Stückzahl die Abrechnungsgröße ist.
- Halten Sie die vereinbarte Größenspanne schriftlich fest, weil die Norm unterhalb von 180 Gramm nur annähernd gleiche Größe verlangt und damit keinen prüfbaren Wert liefert.
- Messen Sie die Kerntemperatur in der Ladung, weil Kälteschäden unterhalb von 10 Grad Celsius entstehen und sich erst nach der Erwärmung als Fäulnis zeigen.
- Eine beginnende Gelbfärbung fällt in der durchsichtigen Schale früher auf als bei loser Ware, sie deutet auf Ethylen in der Ladung oder auf Überlagerung hin.
- Freie Feuchtigkeit in der Verbrauchereinheit dokumentieren Sie vor der Abnahme, weil die Norm anomale äußere Feuchtigkeit ausschließt.
- Bitterer Geschmack schließt die Ware nach der Norm aus, er lässt sich allein durch Verkostung feststellen und gehört deshalb in die Eingangsprüfung.
Merkmale Minigurken
- Länge
- Etwa 10 bis 18 cm, je nach Sortentyphandelsübliche Spanne, keine Zusicherung
- Stückgewicht
- Etwa 60 bis 250 g, je nach Sortentyphandelsübliche Spanne, keine Zusicherung
- Klasseneinteilung
- Keine gesetzliche Klasse, Klasse Extra, I oder II nur vertraglichAnhang I Teil A der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Gleichmäßigkeit unter 180 g
- Annähernd gleiche Größe, ohne vorgegebenen GewichtsunterschiedUNECE FFV-15
- Krümmung Klasse Extra und Klasse I
- Höchstens 10 mm innere Krümmung je 10 cm LängeUNECE FFV-15
- Gütetoleranz
- 5 Prozent in Klasse Extra, 10 Prozent in Klasse I und Klasse IIUNECE FFV-15
- Mindesteigenschaften
- Ganz, fest, frisches Aussehen, weiche Samen, ohne bitteren GeschmackUNECE FFV-15
- Verbrauchereinheit
- Schale, Schlauchbeutel oder Netz, Füllgewicht je Anfragehandelsüblich
- Zieltemperatur
- 10 bis 12,5 Grad Celsius bei etwa 95 Prozent relativer LuftfeuchteUC Davis Postharvest
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Länge | Etwa 10 bis 18 cm, je nach Sortentyphandelsübliche Spanne, keine Zusicherung |
| Stückgewicht | Etwa 60 bis 250 g, je nach Sortentyphandelsübliche Spanne, keine Zusicherung |
| Klasseneinteilung | Keine gesetzliche Klasse, Klasse Extra, I oder II nur vertraglichAnhang I Teil A der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Gleichmäßigkeit unter 180 g | Annähernd gleiche Größe, ohne vorgegebenen GewichtsunterschiedUNECE FFV-15 |
| Krümmung Klasse Extra und Klasse I | Höchstens 10 mm innere Krümmung je 10 cm LängeUNECE FFV-15 |
| Gütetoleranz | 5 Prozent in Klasse Extra, 10 Prozent in Klasse I und Klasse IIUNECE FFV-15 |
| Mindesteigenschaften | Ganz, fest, frisches Aussehen, weiche Samen, ohne bitteren GeschmackUNECE FFV-15 |
| Verbrauchereinheit | Schale, Schlauchbeutel oder Netz, Füllgewicht je Anfragehandelsüblich |
| Zieltemperatur | 10 bis 12,5 Grad Celsius bei etwa 95 Prozent relativer LuftfeuchteUC Davis Postharvest |
Gebinde und Palettierung
- Karton oder Steige mit Verbrauchereinheiten, Füllgewicht je Einheit nach Vereinbarung
- Nettogewicht je Gebinde als Bezugsgröße für den Preis, nicht die Stückzahl
- Mehrwegsteige aus einem Poolsystem, Poolzuordnung vor der ersten Verladung
- Europalette 1200 mal 800 mm oder Düsseldorfer Palette 800 mal 600 mm
- Lagen je Palette und Gesamthöhe der Ladeeinheit je Position im Angebot
Hauptfenster Minigurken: Okt bis Mai. Das sind acht von zwölf Monaten. Im Fenster liegen Oktober, November, Dezember, Januar, Februar, März, April und Mai. Außerhalb liegen Juni, Juli, August und September. Der Status lautet Verfügbarkeit auf Anfrage.
Das Hauptfenster umfasst Okt bis Mai. Das sind acht von zwölf Monaten.
- Monat im Hauptfenster
- Monat außerhalb
Ein Quartal heißt voll, wenn alle drei Monate im Hauptfenster liegen. Es heißt teils, wenn ein oder zwei Monate darin liegen. Es heißt ohne, wenn kein Monat darin liegt.
Die Monatsleiste zeigt das übliche Erntefenster der Herkunft, sie ist keine Zusage für eine Kalenderwoche. Verbindlich werden Menge und Termin erst mit unserer Auftragsbestätigung.
Saison
Lieferfenster im Jahresverlauf
Das übliche Erntefenster der Herkunft liegt etwa zwischen Oktober und Mai, es beschreibt den Saisonverlauf der Anbauregion und keine Zusage für eine Kalenderwoche.
Hauptfenster Gurken: Oktober bis Mai. Das sind acht von zwölf Monaten. Im Fenster liegen Oktober, November, Dezember, Januar, Februar, März, April und Mai. Außerhalb liegen Juni, Juli, August und September. Der Status lautet Verfügbarkeit auf Anfrage.
Das Hauptfenster umfasst Oktober bis Mai. Das sind acht von zwölf Monaten.
- Monat im Hauptfenster
- Monat außerhalb
Ein Quartal heißt voll, wenn alle drei Monate im Hauptfenster liegen. Es heißt teils, wenn ein oder zwei Monate darin liegen. Es heißt ohne, wenn kein Monat darin liegt.
Diese Angabe beschreibt das übliche Erntefenster. Sie ist eine Marktorientierung und keine Lieferzusage. Verbindlich wird ein Lieferfenster erst mit der Auftragsbestätigung.
Qualität und Normen
Normlage, Kennzeichnung und Nachweise
Die allgemeine Vermarktungsnorm verlangt bei Gurken Mindesteigenschaften, Mindestreife, die Einhaltung der Toleranzen sowie die Angabe von Packer oder Absender und Ursprungsland. Sie schreibt keine Klasse vor. Wer mehr braucht, vereinbart das vor der ersten Lieferung schriftlich.
Nimmt die Spezifikation die UNECE-Norm FFV-15 in Bezug, gelten deren Mindesteigenschaften mit: Die Ware ist ganz, gesund, sauber, von frischem Aussehen und fest, die Samen sind weich, bitterer Geschmack schließt sie aus. Anhaftende Blütenreste sind zulässig, solange weder die Frucht noch der Blütenrest Fäulnis zeigt. Die Norm verlangt zusätzlich, dass die Ware frei von anomaler äußerer Feuchtigkeit ist, was bei folierter Ware zum Prüfpunkt wird.
Die Kennzeichnung des Packstücks folgt derselben Bezugnahme. Ist die Klasse vereinbart, steht sie auf dem Packstück, ebenso die Größenangabe, sofern nach Größe sortiert wurde. Stärker gekrümmte Ware trägt die Bezeichnung krumme Gurken und läuft getrennt verpackt.
Eigene Zertifikate führen wir auf unserer Handelsstufe derzeit nicht. Ob für den liefernden Erzeugerbetrieb und den Packbetrieb ein Prüfstandard vorliegt, teilen wir Ihnen betriebsbezogen mit, sofern uns der Nachweis vorliegt. Betriebe ohne Nachweis weisen wir ebenfalls aus. Eine produktbezogene Zertifizierungsaussage machen wir nicht.
- Packer oder Absender, wahlweise als amtlich vergebene Codebezeichnung
- Bezeichnung Gurken, bei stärker gekrümmter Ware krumme Gurken
- Ursprungsland nach dem Ursprungszeugnis der Partie
- Vereinbarte Klasse nach UNECE FFV-15, sofern in der Spezifikation genannt
- Größenangabe, sofern nach Gewicht oder nach Länge sortiert wurde
Transport und Temperatur
Temperatur, Ethylen und Restlaufzeit
Gurken gehören zu den kälteempfindlichen Erzeugnissen. Das Postharvest Technology Center der University of California in Davis nennt 10 bis 12,5 Grad Celsius als günstigen Bereich, unterhalb von 10 Grad Celsius treten je nach Sorte und Dauer bereits nach einem bis drei Tagen Kälteschäden auf. Die empfohlene relative Luftfeuchte liegt bei etwa 95 Prozent, unter diesen Bedingungen sind rund vierzehn Tage erreichbar, bevor Welke, Vergilbung und Fäulnis sichtbar werden.
Kälteschäden sind der tückischste Befund dieser Warengruppe, weil sie an der Rampe häufig noch nicht sichtbar sind. Sie zeigen sich als wässrig wirkende Stellen, als eingesunkene Vertiefungen in der Schale sowie als beschleunigte Fäulnis, die erst nach der Rückkehr in die Wärme einsetzt. Aus diesem Grund geben wir die Zieltemperatur im Transportauftrag vor und schließen Mischladungen mit einer Durchschnittstemperatur aus.
Gurken reagieren zugleich stark auf Ethylen. Bereits Konzentrationen von einem bis fünf Teilen je Million beschleunigen Vergilbung und Verderb während Verteilung und kurzer Lagerung. Daraus folgt eine harte Regel für die Ladeplanung: Gurken laufen nicht gemeinsam mit Ware, die nennenswert Ethylen abgibt.
Die Restlaufzeit vereinbaren wir je Artikel in der Spezifikation und nicht pauschal. Sie hängt an Erntezeitpunkt, Vorkühlung, Aufmachung sowie an der Temperaturführung auf der Strecke. Packdatum und Chargennummer stehen auf Gebinde und Lieferschein, damit Ihre Warenannahme die Angabe ohne Rückfrage gegen die Spezifikation prüfen kann.
- Keine gemeinsame Ladung mit Äpfeln, Avocados, Bananen, Melonen oder Tomaten
- Zieltemperatur im Transportauftrag statt Durchschnittstemperatur der Ladung
- Datenlogger in der Ladung statt am Kühlaggregat, sofern beauftragt
- Kerntemperatur bei Anlieferung messen und im Prüfprotokoll festhalten
Fragen und Antworten
Häufige Fragen zu Gurken
Antworten auf das, was der Einkauf zu Gurken regelmäßig fragt.
Weil es für Gurken keine gesetzliche Klasse gibt. Gurken stehen nicht auf der abschließenden Liste der Erzeugnisse mit spezifischer Vermarktungsnorm, für sie gilt die allgemeine Vermarktungsnorm nach Anhang I Teil A der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429, die keine Klasseneinteilung kennt. Die Klassen Extra, I und II stammen aus der UNECE-Norm FFV-15, die im Unionsrecht nicht unmittelbar gilt. Nennen Sie uns die gewünschte Klasse, dann nehmen wir die Norm mit ihrer Fassung in die Spezifikation auf und sie wird damit zum Maßstab jeder Prüfung.
Beides lässt sich darstellen, die Entscheidung treffen Sie mit der Anfrage. Die Einzelfolierung verringert den Feuchtigkeitsverlust der dünnen Schale deutlich und verlängert damit die Standzeit, sie verändert zugleich Stückzahl je Lage, Gesamthöhe der Ladeeinheit und Kostenstruktur. Lose Ware spart die Folie, verlangt dafür eine kürzere Kette und eine engere Temperaturführung. Wir kalkulieren beide Ausführungen getrennt, damit der Unterschied sichtbar bleibt.
Verordnung (EU) 2025/40 verbietet ab 2030 Einwegkunststoffverpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse unter 1,5 Kilogramm. Die Verordnung sieht Ausnahmen vor, unter anderem für den Fall eines drohenden Verlusts von Wasser oder Prallheit, was auf die Salatgurke zutreffen kann. Wie weit diese Ausnahme reicht, konkretisiert eine Leitlinie der Kommission, die für 2027 angekündigt ist. Solange diese Leitlinie aussteht, sagen wir zu keiner Aufmachung eine dauerhafte Zulässigkeit zu.
Dafür gibt es zwei Gründe, die je nach Mitladung unterschiedlich schwer wiegen. Gurken sind stark ethylenempfindlich, bereits ein bis fünf Teile je Million beschleunigen Vergilbung und Verderb. Melonen, Äpfel, Avocados sowie Bananen zählen zu den ausgeprägten Ethylenbildnern, Tomaten geben Ethylen nach Angaben des Transport Information Service in mittlerer Rate ab und reagieren zugleich selbst empfindlich darauf. Hinzu kommt bei einem Teil dieser Waren die Temperatur, weil Gurken keine Führung unterhalb von 10 Grad Celsius vertragen. Bei Tomaten trägt dieser zweite Grund nicht, ihr Reisebereich liegt mit 10 bis 12 Grad Celsius gleichauf. Eine Mischladung mit einer Durchschnittstemperatur schließen wir in beiden Fällen aus.
Über einen vertraglich vereinbarten Wert, weil die Norm hier nichts Prüfbares liefert. Die UNECE-Norm FFV-15 gibt einen zulässigen Gewichtsunterschied im Packstück erst ab einem kleinsten Stück von 180 Gramm vor, unterhalb dieser Schwelle verlangt sie lediglich annähernd gleiche Größe. Ein großer Teil der Minigurken liegt darunter. Nennen Sie uns deshalb Zielgewicht je Frucht, zulässige Spanne sowie das Füllgewicht der Verbrauchereinheit, dann ist die Position für beide Seiten prüfbar.
Verbindlich wird eine Menge erst mit unserer Auftragsbestätigung. Bis dahin gilt für jede Handelsform auf dieser Seite der Status „Verfügbarkeit auf Anfrage“, auch mitten im Hauptfenster.
