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MOROCCOFRUIT TRADE, zur Startseite

Allgemeine Informationen

Tafeltrauben unterliegen einer speziellen Vermarktungsnorm mit Handelsklassen, einer sortenabhängigen Mindestreife in Grad Brix und einem Mindestgewicht je Rispe. Sie sind zugleich die einzige Warengruppe dieses Sortiments, die absichtlich dicht am Gefrierpunkt gefahren wird, weil nicht die Beere, sondern das Stielgerüst die Laufzeit begrenzt. Diese Seite nennt je Handelsform die Werte für Ihre Spezifikation, der Status lautet in jedem Monat Verfügbarkeit auf Anfrage.

Handelsformen
hell kernlos, rot kernlos, blau kernlos sowie kernhaltig
Vermarktungsnorm
spezielle Vermarktungsnorm mit den Klassen Extra, I und IIDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9, KN-Code 0806 10 10
Mindestreife
14 Grad Brix bei kernlosen Sorten, 13 Grad Brix bei kernhaltigen Sorten, 12 Grad Brix bei Alphonse Lavallée, Cardinal und VictoriaDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9
Übliches Exportfenster der Herkunft
Mitte Mai bis Ende JuliSaisonverlauf der Herkunft, keine Lieferzusage
Transporttemperatur
minus 1 bis 0 °C im Laderaum, Pulpentemperatur minus 0,5 bis 0 °C, 90 bis 95 Prozent relative LuftfeuchteUniversity of California Postharvest Technology, TIS des GDV
Status
Verfügbarkeit auf Anfrage

Einordnung

Ein schmales Fenster zwischen zwei Ernten

Tafeltrauben sind in dieser Herkunft eine kleine Position. Rund 98 Prozent der Ernte bleiben im Inland, die Exportquote liegt bei etwa 1,8 Prozent. Im europäischen Lieferkalender des Centre for the Promotion of Imports from Developing Countries taucht diese Herkunft als Traubenlieferant nicht auf. Wer hier ein Volumenprogramm über die ganze Saison erwartet, plant an der Wirklichkeit vorbei.

Der Platz, den die Ware im Kalender einnimmt, lässt sich trotzdem genau beschreiben. Das Exportfenster reicht von Mitte Mai bis Ende Juli. In diesen Wochen läuft die Ware der Südhalbkugel aus, die südeuropäische Ernte hat noch nicht begonnen. Marokkanische Tafeltrauben füllen genau diese Lücke. Für die Disposition heißt das: Die Position wird früh angefragt, sie wird in kleinen Mengen bestätigt, sie eignet sich nicht als Dauerlistung.

Ein erheblicher Teil des heutigen Handelssortiments bei Tafeltrauben ist sortenschutzrechtlich gebunden. Solche Sorten werden über Lizenzverträge angebaut und vermarktet, der Anbaubetrieb braucht dafür eine Lizenz des Rechteinhabers. Wir bieten solche Ware nur an, wenn der Lieferbetrieb den Lizenznachweis für die konkrete Sorte vorlegt. Frei verfügbar sind dagegen die älteren Sorten, deren Schutzfrist abgelaufen ist. Namentlich benennen wir auf dieser Seite deshalb nur diese.

Zur Herkunftsangabe gehört ein Hinweis, den der Einkauf kennen muss. Für Erzeugnisse mit Ursprung in den Regionen Laâyoune-Sakia El Hamra sowie Dakhla-Oued Eddahab tritt die Angabe der Ursprungsregion an die Stelle der Landesangabe. Grundlage ist Artikel 5 Absatz 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429, eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2652 vom 16. Oktober 2025 und anwendbar rückwirkend ab dem 4. Oktober 2025, flankiert vom Beschluss (EU) 2025/2022 des Rates. Maßgeblich ist die Region, die im begleitenden Ursprungszeugnis steht. Wir behaupten deshalb keine einheitliche Herkunft für das gesamte Sortiment.

  • Das Exportfenster der Herkunft reicht üblicherweise von Mitte Mai bis Ende Juli. Es beschreibt den Saisonverlauf und ersetzt keine Aussage zu einer einzelnen Kalenderwoche.
  • Die Mengen sind klein. Wir bestätigen sie je Sendung und nicht als Saisonkontingent.
  • Sorte, Kernlosigkeit, Mindestwert in Grad Brix, Klasse, Rispengewicht, Gebinde und Aufmachung legen wir vor der ersten Bestellung schriftlich fest.
  • Bei lizenzpflichtigen Sorten verlangen wir den Lizenznachweis des Lieferbetriebs, bevor wir die Position anbieten.
  • Die Herkunftsangabe je Charge entnehmen Sie den Ursprungsdokumenten, nicht einer pauschalen Angabe auf dieser Seite.
Eine Rispe mit dicht sitzenden grüngelben Beeren liegt vor weißem Hintergrund, das hellgrüne Stielgerüst ist am oberen Ende sauber abgeschnitten.

Tafeltrauben, Handelsform

Hell, kernlos

Helle kernlose Trauben sind die Basisposition dieser Warengruppe, ihre Mindestreife liegt mit 14 Grad Brix am oberen Ende der Norm.

Unter hell kernlos führt der Handel die grünlich gelben bis bernsteinfarbenen Sorten ohne ausgereifte Kerne. Frei verfügbar ist in dieser Gruppe vor allem Thompson Seedless, ein großer Teil des übrigen Sortiments steht unter Sortenschutz und läuft ausschließlich über Lizenzverträge. Welche Sorte in Ihrer Position steht, gehört in die Spezifikation, weil die Vermarktungsnorm die Mindestreife an die Sortengruppe bindet.

Für kernlose Sorten verlangt die Norm mindestens 14 Grad Brix. Hinzu kommt die Anforderung eines zufriedenstellenden Verhältnisses von Zucker zu Säure. Diese zweite Anforderung trägt keine Zahl, sie steht im Streitfall trotzdem neben dem Brixwert. Der Wert allein sagt außerdem nichts darüber aus, wie er zustande gekommen ist, weshalb das Messverfahren mit in die Vereinbarung gehört.

Die Norm beschreibt die Messung ausdrücklich. Beprobt werden 10 Trauben, aus jeder mindestens fünf Beeren, entnommen aus Schulter, Mitte und Spitze der Rispe. Aus den Einzelwerten entsteht der Mittelwert. Der Grund für diese Streuung liegt in der Rispe selbst: Sie reift ungleich, die Beeren an der Schulter liegen im Zuckergehalt über denen an der Spitze. Eine Probe von drei Beeren an der Schulter ergibt einen Wert, der die Partie nicht abbildet.

Für die Klassen gelten Extra, I und II. In Klasse Extra sowie in Klasse I wiegt jede Rispe mindestens 75 Gramm, in Klasse II besteht dazu keine Vorgabe. Für Einzelportionspackungen gilt das Mindestgewicht nicht.

Worauf der Einkauf achtet

  • Das Stielgerüst ist bei dieser Ware das erste limitierende Merkmal. Eine beginnende Bräunung der Stiele zeigt den Wasserverlust der Rispe an, bevor die Beeren einen Schaden erkennen lassen.
  • Lose Beeren am Kartonboden sind ein Mengenbefund. In Klasse I und Klasse II sind zusätzlich zur Gütetoleranz höchstens 10 Prozent nach Gewicht zulässig, prüfen Sie deshalb nicht nur die oberste Lage.
  • Eine Bleichung am Stielansatz jeder einzelnen Beere weist auf eine Überdosierung bei der Schwefelbehandlung hin. Sie wird oft erst ein bis zwei Tage nach dem Erwärmen sichtbar, also bei Ihnen im Haus.
  • Auf heller Haut fällt diese Bleichung schwächer auf als auf dunkler, weil der Farbunterschied geringer ausfällt. Prüfen Sie bei heller Ware deshalb gezielt den Stielansatz einzelner Beeren.
  • Am Rispenstiel darf ein Rebholzstück von höchstens 5 Zentimetern verbleiben. Längeres Rebholz ist eine Abweichung von der Aufmachungsvorschrift der Norm.
  • Je Verkaufspackung darf eine Rispe unter 75 Gramm zur Gewichtsanpassung beiliegen. Eine zweite Rispe unter diesem Gewicht ist keine Gewichtsanpassung mehr.
  • Der Brixwert ist ohne Angabe des Messverfahrens nicht prüfbar. Vereinbaren Sie Probenzahl, Entnahmestelle in der Rispe und Mittelwertbildung zusammen mit der Zahl.
Eine Rispe mit länglichen rosaroten Beeren liegt in einer flachen Holzschale vor weißem Hintergrund, einzelne Beeren hängen über den Rand der Schale.

Tafeltrauben, Handelsform

Rot, kernlos

Rote kernlose Trauben tragen dieselben Normwerte wie helle, ihr Streitpunkt an der Rampe ist die Ausfärbung.

Frei verfügbar sind in dieser Gruppe Crimson Seedless und Flame Seedless. Wie bei der hellen Ware steht ein erheblicher Teil des übrigen roten Sortiments unter Sortenschutz. Solche Positionen bieten wir nur mit Lizenznachweis des Lieferbetriebs an, weshalb wir bei einer Anfrage zuerst klären, ob Sie eine bestimmte Sorte brauchen oder eine Beschreibung nach Farbe, Kernlosigkeit und Mindestreife genügt.

Die Zahlenwerte der Norm decken sich mit denen der hellen kernlosen Ware: 14 Grad Brix Mindestreife, 75 Gramm Mindestgewicht je Rispe in Klasse Extra sowie in Klasse I, dieselben Gütetoleranzen je Klasse. Der Unterschied zwischen den beiden Gruppen liegt nicht in der Norm, sondern in der Prüfung im Wareneingang.

Die Ausfärbung ist bei roten kernlosen Sorten der häufigste Streitpunkt. Eine Rispe mit ungleich ausgefärbten Beeren erfüllt die Mindestreife oft trotzdem, weil Farbe und Zuckergehalt nicht dasselbe messen. Ein Farbanspruch ist deshalb eine Vereinbarung zwischen den Parteien und kein Wert aus der Vermarktungsnorm. Wer ihn braucht, legt ihn vor der ersten Bestellung fest, am besten mit einer Farbkarte oder einem freigegebenen Muster.

Für die Führung gelten dieselben Werte wie für die gesamte Warengruppe. Der Laderaum liegt bei minus 1 bis 0 Grad, die relative Luftfeuchte bei 90 bis 95 Prozent. Eine wärmere Führung wegen der Optik ist bei dieser Ware kein Kompromiss, sie verkürzt die Restlaufzeit.

Worauf der Einkauf achtet

  • Die Ausfärbung ist kein Normmerkmal. Ohne Farbkarte oder freigegebenes Muster ist eine Beanstandung wegen zu blasser Beeren nicht prüfbar.
  • Farbe und Zuckergehalt fallen auseinander. Eine dunkel ausgefärbte Rispe kann unter dem Mindestwert von 14 Grad Brix liegen, eine blassere kann ihn erfüllen.
  • Die Bräunung des Stielgerüsts zeigt den Zustand der Partie früher an als die Beere. Beurteilen Sie im Wareneingang zuerst die Stiele.
  • Lose Beeren sind in Klasse I und Klasse II bis 10 Prozent nach Gewicht zulässig, zusätzlich zur Gütetoleranz der Klasse. Wiegen Sie den Bodensatz, statt ihn zu schätzen.
  • Eine helle Bleichung am Stielansatz einzelner Beeren spricht für eine Überdosierung bei der Schwefelbehandlung. Auf roter Haut ist sie deutlicher zu sehen als auf heller.
  • Fordern Sie bei lizenzpflichtigen Sorten den Lizenznachweis des Lieferbetriebs an, bevor Sie die Position listen.
Dunkelblaue Beeren mit hellem, mattem Wachsbelag füllen das ganze Bild, zwischen den dicht liegenden Rispen sind einzelne grüne Stiele zu sehen.

Tafeltrauben, Handelsform

Blau, kernlos

Blaue kernlose Trauben stellen die Lizenzfrage am deutlichsten, ein besonders großer Teil dieses Sortiments ist sortenschutzrechtlich gebunden.

Bei den blauen kernlosen Sorten ist die Lage beim Sortenschutz am engsten. Der Handel arbeitet hier weitgehend mit Sorten, die über Lizenzverträge angebaut und vermarktet werden. Eine ältere Sorte mit abgelaufener Schutzfrist, die diese Gruppe abdecken würde, benennen wir bewusst nicht, weil uns dafür keine belastbare Grundlage vorliegt. Blaue kernlose Ware bieten wir deshalb nur an, wenn der Lieferbetrieb den Lizenznachweis für die angebotene Sorte vorlegt.

Die Normwerte entsprechen denen der beiden anderen kernlosen Gruppen. Kernlose Sorten erreichen mindestens 14 Grad Brix, in Klasse Extra sowie in Klasse I wiegt jede Rispe mindestens 75 Gramm, die Gütetoleranzen sind je Klasse dieselben. Eine eigene Staffelung für dunkle Sorten kennt die Verordnung nicht.

Im Wareneingang hat dunkle Ware eine Besonderheit, die für die Prüfung nützlich ist. Die Wachsschicht auf der Beere, im Handel Bereifung genannt, hebt sich auf dunkler Haut deutlich ab. Griffspuren, Scheuerstellen und Wischspuren fallen dadurch früher auf als bei heller Ware. Dasselbe gilt für die Bleichung am Stielansatz nach einer Überdosierung von Schwefeldioxid, die auf dunklen Beeren als heller Ring gut zu erkennen ist.

Die Kehrseite betrifft die Reklamationslage. Was besser sichtbar ist, wird häufiger beanstandet. Legen Sie deshalb vor der ersten Bestellung fest, welcher Anteil an Wischspuren als handelsüblich gilt, sonst verhandeln Sie diesen Punkt an jeder Sendung neu.

Worauf der Einkauf achtet

  • Ohne Lizenznachweis des Lieferbetriebs bieten wir bei blauer kernloser Ware keine Sorte namentlich an. Planen Sie diesen Schritt zeitlich ein, er gehört vor die Listung.
  • Wischspuren an der Bereifung sind auf dunkler Haut deutlich sichtbar. Ohne vorher vereinbarten Maßstab wird daraus an jeder Sendung eine neue Diskussion.
  • Eine helle Zone am Stielansatz einzelner Beeren ist auf blauer Haut leicht zu erkennen und spricht für eine Überdosierung bei der Schwefelbehandlung. Sie trägt niemals einen Pilzrasen.
  • Botrytis sitzt dagegen in Nestern im Inneren des Bündels. Ziehen Sie einzelne Rispen aus der Mitte des Kartons, weil der Befund von außen nicht sichtbar ist.
  • Die Bräunung des Stielgerüsts bleibt auch bei dunkler Ware das erste limitierende Merkmal. Die Beerenfarbe verdeckt den Zustand der Stiele nicht.
  • Lose Beeren sind in Klasse I und Klasse II bis 10 Prozent nach Gewicht zulässig, zusätzlich zur Gütetoleranz der Klasse.
Eine Rispe dunkelroter Beeren liegt an einem verholzten Stiel vor hellem Hintergrund. Davor liegen die beiden Hälften einer aufgeschnittenen Beere, in denen jeweils ein brauner Kern zu sehen ist.

Tafeltrauben, Handelsform

Kernhaltig

Bei kernhaltiger Ware bestimmt die Sorte die Mindestreife, die Norm staffelt sie zwischen 12 und 13 Grad Brix.

Frei verfügbar sind in dieser Gruppe unter anderem Red Globe, dessen Patent abgelaufen ist, dazu Muscat d'Alexandrie, Victoria, Italia, Michele Palieri und Cardinal. Die Gruppe deckt damit helle, rote und blaue Ware zugleich ab. Unterschieden wird sie von den übrigen Gruppen über das Vorhandensein ausgereifter Kerne und nicht über die Farbe.

Die Mindestreife ist bei kernhaltiger Ware kein einziger Wert, sondern an die Sorte gebunden. Für Alphonse Lavallée, Cardinal und Victoria verlangt die Norm 12 Grad Brix, für alle übrigen kernhaltigen Sorten 13 Grad Brix. Kernlose Sorten liegen mit 14 Grad Brix darüber. Ohne den Sortennamen in der Bestellung lässt sich der geltende Mindestwert damit nicht bestimmen.

Ein verbreiteter Irrtum betrifft das Rispengewicht. Ältere Quellen nennen für Tafeltrauben gestaffelte Mindestgewichte nach klein- und großbeerigen Sorten. Diese Staffelung steht in der geltenden Verordnung nicht. Es gilt ein einziger Wert von 75 Gramm je Rispe in Klasse Extra sowie in Klasse I, in Klasse II besteht keine Vorgabe. Wer eine gestaffelte Tabelle in eine Spezifikation schreibt, beruft sich auf aufgehobenes Recht.

Für Führung und Gebinde gelten dieselben Werte wie bei kernloser Ware. Der Unterschied liegt in der Erwartung des Endkunden, weshalb wir die Angabe zur Kernigkeit auf der Verbrauchereinheit vor der ersten Bestellung mit Ihnen abstimmen.

Worauf der Einkauf achtet

  • Ohne Sortennamen ist der geltende Mindestwert in Grad Brix nicht bestimmbar. Die Norm staffelt ihn zwischen 12 und 13 Grad Brix nach Sorte.
  • Eine gestaffelte Tabelle für Rispengewichte nach Beerengröße stammt aus aufgehobenem Recht. Es gilt ein einziger Wert von 75 Gramm in Klasse Extra sowie in Klasse I.
  • Je Verkaufspackung darf eine Rispe unter 75 Gramm zur Gewichtsanpassung beiliegen. Alles darüber ist eine Abweichung.
  • Die Bräunung des Stielgerüsts zeigt den Zustand der Partie früher an als die Beere selbst.
  • Eine Bleichung am Stielansatz einzelner Beeren spricht für eine Überdosierung bei der Schwefelbehandlung. Sie wird häufig erst ein bis zwei Tage nach dem Erwärmen sichtbar.
  • Lose Beeren sind in Klasse I und Klasse II bis 10 Prozent nach Gewicht zulässig, zusätzlich zur Gütetoleranz der Klasse.

Saison

Lieferfenster im Jahresverlauf

Das übliche Exportfenster der Herkunft reicht von Mitte Mai bis Ende Juli und schließt damit die Lücke zwischen dem Auslaufen der Südhalbkugelware und dem Beginn der südeuropäischen Ernte. Diese Angabe beschreibt den Saisonverlauf und ist keine Zusage für eine bestimmte Kalenderwoche.

Hauptfenster Tafeltrauben: Mitte Mai bis Ende Juli. Das sind drei von zwölf Monaten. Im Fenster liegen Mai, Juni und Juli. Außerhalb liegen Januar, Februar, März, April, August, September, Oktober, November und Dezember. Der Status lautet Verfügbarkeit auf Anfrage.

Das Hauptfenster umfasst Mitte Mai bis Ende Juli. Das sind drei von zwölf Monaten.

  • Monat im Hauptfenster
  • Monat außerhalb

Ein Quartal heißt voll, wenn alle drei Monate im Hauptfenster liegen. Es heißt teils, wenn ein oder zwei Monate darin liegen. Es heißt ohne, wenn kein Monat darin liegt.

Diese Angabe beschreibt das übliche Erntefenster. Sie ist eine Marktorientierung und keine Lieferzusage. Verbindlich wird ein Lieferfenster erst mit der Auftragsbestätigung.

Transport und Temperatur

Führung nahe null Grad, Rieselverlust und Geruch

Tafeltrauben werden absichtlich sehr nah am Gefrierpunkt gefahren. Der Laderaum liegt bei minus 1 bis 0 Grad, die Pulpentemperatur bei minus 0,5 bis 0 Grad, die relative Luftfeuchte bei 90 bis 95 Prozent. Das ist der auffälligste Unterschied zu allen anderen Warengruppen dieses Sortiments. Tomaten, Gurken, Avocados und Melonen sind kälteempfindlich, bei ihnen begrenzt die Kälteschwelle die Führung nach unten. Tafeltrauben sind nicht kälteempfindlich, bei ihnen ist die Kälte kein Risiko, sondern das Mittel.

Der Spielraum ist dabei sehr eng. Die Beeren gefrieren bei minus 3 Grad, das Stielgerüst bereits bei minus 2 Grad, Frostschäden treten ab etwa minus 2 Grad Laderaumtemperatur auf. Zwischen Zielwert und Schaden liegen damit rund zwei Grad. Eine Ladung, die im Mittel richtig gefahren wird, in der Spitze aber absackt, verliert zuerst das Stielgerüst. Ein Temperaturlogger in der Ladung ist bei dieser Warengruppe deshalb kein Zubehör, eine Anzeige am Kühlaggregat ersetzt ihn nicht.

Der fachliche Kern dieser Warengruppe ist der Rieselverlust. Der Mechanismus wird regelmäßig falsch verortet: Ursache ist der Wasserverlust der Rispe und nicht der Beere. Das Stielgerüst besteht aus unverholztem Gewebe ohne Wachsschicht, seine Atmung liegt rund fünfzehnmal höher als die der Beeren. Es trocknet damit deutlich schneller aus als die Frucht, die es trägt. Verliert der Stiel Wasser, wird er brüchig, die Beeren lösen sich vom Kamm.

Daraus folgt eine Prüfregel, die den Wareneingang vereinfacht. Die Bräunung des Stielgerüsts gilt meist als erstes limitierendes Qualitätsmerkmal, noch vor sichtbarem Schaden an der Beere. Wer die Stiele beurteilt, sieht den Zustand der Partie früher als über die Beeren. Der Massenverlust auf der Strecke liegt bei 2 bis 3 Prozent, er ist der messbare Teil desselben Vorgangs.

Zwei weitere Punkte gehören in den Transportauftrag. Tafeltrauben produzieren weniger als 0,1 µl Ethylen je Kilogramm und Stunde, sie sind damit ein schwacher Bildner. Sie sind dafür stark geruchsempfindlich, weshalb geruchsintensive Ware in derselben Ladung ausscheidet. Für die Atmosphäre nennen die Quellen 0,5 bis 1,5 Volumenprozent Kohlendioxid bei einem 40- bis 80-fachen Luftwechsel je Stunde.

Die Lagerdauer liegt bei 4 bis 8 Wochen. Verschiedene Quellen nennen dabei abweichende Kombinationen aus Temperatur, Feuchte und Dauer, weshalb wir eine Restlaufzeit nicht pauschal zusagen. Wir vereinbaren sie je Sendung mit einem Bezugspunkt, also ab Packdatum oder ab Wareneingang.

  • Zielwerte sind minus 1 bis 0 Grad im Laderaum bei einer Pulpentemperatur von minus 0,5 bis 0 Grad und 90 bis 95 Prozent relativer Luftfeuchte.
  • Frostschäden treten ab etwa minus 2 Grad Laderaumtemperatur auf. Zwischen Zielwert und Schaden liegen rund zwei Grad.
  • Ein Temperaturlogger gehört in die Ladung und nicht an das Kühlaggregat, sonst ist der Messwert im Streitfall wertlos.
  • Tafeltrauben sind stark geruchsempfindlich. Geruchsintensive Ware gehört nicht in dieselbe Ladeeinheit.
  • Die Bräunung des Stielgerüsts zeigt den Zustand der Partie früher an als die Beere selbst.
  • Die Restlaufzeit vereinbaren wir je Sendung mit Bezugspunkt, weil die Quellen zur Lagerdauer voneinander abweichen.
Auf einem Hof fährt ein Gabelstapler eine beladene Palette zu einem Sattelauflieger, ein zweiter Stapler folgt.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zu Tafeltrauben

Antworten auf das, was der Einkauf zu Tafeltrauben regelmäßig fragt.

Weil Tafeltrauben nicht kälteempfindlich sind. Tomaten, Gurken, Avocados und Melonen nehmen unterhalb einer Schwelle Schaden, bei ihnen begrenzt die Kälteempfindlichkeit die Führung nach unten. Bei Tafeltrauben fällt diese Grenze weg. Gefahren wird bei minus 1 bis 0 Grad Laderaumtemperatur mit einer Pulpentemperatur von minus 0,5 bis 0 Grad, dazu 90 bis 95 Prozent relative Luftfeuchte. Die tiefe Temperatur bremst die Atmung des Stielgerüsts, das die eigentliche Schwachstelle dieser Ware ist. Die Kehrseite ist ein sehr schmaler Korridor. Die Beeren gefrieren bei minus 3 Grad, das Stielgerüst bereits bei minus 2 Grad, Frostschäden treten ab etwa minus 2 Grad Laderaumtemperatur auf. Zwischen Zielwert und Schaden liegen rund zwei Grad. Eine Ladung, die im Mittel richtig gefahren wird, in der Spitze aber absackt, verliert zuerst das Stielgerüst. Aus diesem Grund gehört bei dieser Warengruppe ein Temperaturlogger in die Ladung, eine Anzeige am Kühlaggregat genügt als Nachweis nicht.

Schwefeldioxid und Sulfite sind für frisches Obst grundsätzlich nicht zugelassen. Für Tafeltrauben besteht eine namentliche Ausnahme mit 10 Milligramm je Kilogramm, eingefügt 2006 durch die Richtlinie 2006/52/EG. Diesen Wert nennen wir mit einem Vorbehalt: Die Fortgeltung im heute konsolidierten Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 konnten wir nicht Zeile für Zeile gegenlesen. Prüfen Sie den Stand, bevor Sie den Wert in einen Vertrag schreiben. Für die Kennzeichnung ist die zweite Eigenschaft dieses Werts die wichtigere. Er ist zahlengleich mit der Schwelle, ab der Schwefeldioxid und Sulfite nach Anhang II Nummer 12 der Lebensmittelinformationsverordnung anzugeben sind. Rechtskonform behandelte Ware liegt damit genau an der Grenze zur Kennzeichnungspflicht, ein kleiner Überschuss in der Behandlung verschiebt die Partie also unmittelbar in die Angabepflicht. Ein Analysenergebnis je Partie ist deshalb die Grundlage Ihrer Entscheidung über den Hinweis auf der Verbrauchereinheit.

An drei Merkmalen. Die Bleichung sitzt am Stielansatz jeder einzelnen Beere und verteilt sich über das ganze Bündel, sie zeigt sich als heller, entfärbter Bereich ohne jeden Belag. Botrytis sitzt dagegen in Nestern im Inneren des Bündels, die Haut löst sich beim Reiben ab, später bildet sich der graue Rasen. Die Bleichung trägt niemals einen Pilzrasen, das ist das sicherste Unterscheidungsmerkmal. Der zeitliche Ablauf gehört zur Bewertung dazu. Eine Bleichung durch Überdosierung wird häufig erst ein bis zwei Tage nach dem Erwärmen sichtbar, also beim Kunden und nicht im Packbetrieb. Wer sie im Wareneingang nicht findet, hat sie damit nicht ausgeschlossen. Halten Sie einen solchen Befund mit Datum, Fotos und der Angabe fest, wie lange die Ware bereits temperiert stand, sonst lässt sich der Zeitpunkt der Entstehung später nicht mehr zuordnen.

Weil der Rieselverlust nicht an der Beere entsteht, sondern an der Rispe. Das Stielgerüst besteht aus unverholztem Gewebe ohne Wachsschicht, seine Atmung liegt rund fünfzehnmal höher als die der Beeren. Es verliert damit sehr viel schneller Wasser als die Frucht, die es trägt. Trocknet der Stiel aus, wird er brüchig, die Beeren lösen sich vom Kamm. Feste Beeren an einem ausgetrockneten Stielgerüst sind deshalb kein Widerspruch, sie sind der Normalfall dieses Schadbildes. Für die Prüfung folgt daraus eine einfache Regel. Die Bräunung des Stielgerüsts gilt meist als erstes limitierendes Qualitätsmerkmal, noch vor sichtbarem Schaden an der Beere. Beurteilen Sie deshalb zuerst die Stiele. Vorbeugend zählen zwei Dinge: eine relative Luftfeuchte von 90 bis 95 Prozent sowie eine gleichmäßige Temperaturführung ohne Sprünge. Für die Beanstandung selbst gilt die Grenze der Norm: In Klasse I und Klasse II sind zusätzlich zur Gütetoleranz höchstens 10 Prozent lose Beeren nach Gewicht zulässig.

Namentlich anbieten können wir die Sorten, deren Schutz abgelaufen ist. Dazu gehören bei kernloser Ware Thompson Seedless, Crimson Seedless und Flame Seedless, bei kernhaltiger Ware Red Globe, Muscat d'Alexandrie, Victoria, Italia, Michele Palieri und Cardinal. Ein erheblicher Teil des heutigen Handelssortiments besteht dagegen aus lizenzpflichtigen Sorten, die ausschließlich über Lizenzverträge angebaut und vermarktet werden. Solche Ware fassen wir nur an, wenn der Lieferbetrieb den Lizenznachweis für die angebotene Sorte vorlegt. Das ist keine Formalie, weil die Rechte beim Sortenschutzinhaber liegen und Anbau wie Vermarktung ohne Lizenz in dieses Recht eingreifen. Nennen Sie uns bei einer Anfrage deshalb, ob Sie eine bestimmte Sorte brauchen oder ob eine Beschreibung nach Farbe, Kernlosigkeit und Mindestreife genügt. Bei blauer kernloser Ware ist dieser Punkt am wichtigsten, weil dort ein besonders großer Teil des Sortiments gebunden ist.

Verbindlich wird eine Menge erst mit unserer Auftragsbestätigung. Bis dahin gilt für jede Handelsform auf dieser Seite der Status „Verfügbarkeit auf Anfrage“, auch mitten im Hauptfenster.