Allgemeine Informationen
Tafeltrauben unterliegen einer speziellen Vermarktungsnorm mit Handelsklassen, einer sortenabhängigen Mindestreife in Grad Brix und einem Mindestgewicht je Rispe. Sie sind zugleich die einzige Warengruppe dieses Sortiments, die absichtlich dicht am Gefrierpunkt gefahren wird, weil nicht die Beere, sondern das Stielgerüst die Laufzeit begrenzt. Diese Seite nennt je Handelsform die Werte für Ihre Spezifikation, der Status lautet in jedem Monat Verfügbarkeit auf Anfrage.
- Handelsformen
- hell kernlos, rot kernlos, blau kernlos sowie kernhaltig
- Vermarktungsnorm
- spezielle Vermarktungsnorm mit den Klassen Extra, I und IIDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9, KN-Code 0806 10 10
- Mindestreife
- 14 Grad Brix bei kernlosen Sorten, 13 Grad Brix bei kernhaltigen Sorten, 12 Grad Brix bei Alphonse Lavallée, Cardinal und VictoriaDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9
- Übliches Exportfenster der Herkunft
- Mitte Mai bis Ende JuliSaisonverlauf der Herkunft, keine Lieferzusage
- Transporttemperatur
- minus 1 bis 0 °C im Laderaum, Pulpentemperatur minus 0,5 bis 0 °C, 90 bis 95 Prozent relative LuftfeuchteUniversity of California Postharvest Technology, TIS des GDV
- Status
- Verfügbarkeit auf Anfrage
Einordnung
Ein schmales Fenster zwischen zwei Ernten
Tafeltrauben sind in dieser Herkunft eine kleine Position. Rund 98 Prozent der Ernte bleiben im Inland, die Exportquote liegt bei etwa 1,8 Prozent. Im europäischen Lieferkalender des Centre for the Promotion of Imports from Developing Countries taucht diese Herkunft als Traubenlieferant nicht auf. Wer hier ein Volumenprogramm über die ganze Saison erwartet, plant an der Wirklichkeit vorbei.
Der Platz, den die Ware im Kalender einnimmt, lässt sich trotzdem genau beschreiben. Das Exportfenster reicht von Mitte Mai bis Ende Juli. In diesen Wochen läuft die Ware der Südhalbkugel aus, die südeuropäische Ernte hat noch nicht begonnen. Marokkanische Tafeltrauben füllen genau diese Lücke. Für die Disposition heißt das: Die Position wird früh angefragt, sie wird in kleinen Mengen bestätigt, sie eignet sich nicht als Dauerlistung.
Ein erheblicher Teil des heutigen Handelssortiments bei Tafeltrauben ist sortenschutzrechtlich gebunden. Solche Sorten werden über Lizenzverträge angebaut und vermarktet, der Anbaubetrieb braucht dafür eine Lizenz des Rechteinhabers. Wir bieten solche Ware nur an, wenn der Lieferbetrieb den Lizenznachweis für die konkrete Sorte vorlegt. Frei verfügbar sind dagegen die älteren Sorten, deren Schutzfrist abgelaufen ist. Namentlich benennen wir auf dieser Seite deshalb nur diese.
Zur Herkunftsangabe gehört ein Hinweis, den der Einkauf kennen muss. Für Erzeugnisse mit Ursprung in den Regionen Laâyoune-Sakia El Hamra sowie Dakhla-Oued Eddahab tritt die Angabe der Ursprungsregion an die Stelle der Landesangabe. Grundlage ist Artikel 5 Absatz 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429, eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2652 vom 16. Oktober 2025 und anwendbar rückwirkend ab dem 4. Oktober 2025, flankiert vom Beschluss (EU) 2025/2022 des Rates. Maßgeblich ist die Region, die im begleitenden Ursprungszeugnis steht. Wir behaupten deshalb keine einheitliche Herkunft für das gesamte Sortiment.
- Das Exportfenster der Herkunft reicht üblicherweise von Mitte Mai bis Ende Juli. Es beschreibt den Saisonverlauf und ersetzt keine Aussage zu einer einzelnen Kalenderwoche.
- Die Mengen sind klein. Wir bestätigen sie je Sendung und nicht als Saisonkontingent.
- Sorte, Kernlosigkeit, Mindestwert in Grad Brix, Klasse, Rispengewicht, Gebinde und Aufmachung legen wir vor der ersten Bestellung schriftlich fest.
- Bei lizenzpflichtigen Sorten verlangen wir den Lizenznachweis des Lieferbetriebs, bevor wir die Position anbieten.
- Die Herkunftsangabe je Charge entnehmen Sie den Ursprungsdokumenten, nicht einer pauschalen Angabe auf dieser Seite.

Tafeltrauben, Handelsform
Hell, kernlos
Helle kernlose Trauben sind die Basisposition dieser Warengruppe, ihre Mindestreife liegt mit 14 Grad Brix am oberen Ende der Norm.
Unter hell kernlos führt der Handel die grünlich gelben bis bernsteinfarbenen Sorten ohne ausgereifte Kerne. Frei verfügbar ist in dieser Gruppe vor allem Thompson Seedless, ein großer Teil des übrigen Sortiments steht unter Sortenschutz und läuft ausschließlich über Lizenzverträge. Welche Sorte in Ihrer Position steht, gehört in die Spezifikation, weil die Vermarktungsnorm die Mindestreife an die Sortengruppe bindet.
Für kernlose Sorten verlangt die Norm mindestens 14 Grad Brix. Hinzu kommt die Anforderung eines zufriedenstellenden Verhältnisses von Zucker zu Säure. Diese zweite Anforderung trägt keine Zahl, sie steht im Streitfall trotzdem neben dem Brixwert. Der Wert allein sagt außerdem nichts darüber aus, wie er zustande gekommen ist, weshalb das Messverfahren mit in die Vereinbarung gehört.
Die Norm beschreibt die Messung ausdrücklich. Beprobt werden 10 Trauben, aus jeder mindestens fünf Beeren, entnommen aus Schulter, Mitte und Spitze der Rispe. Aus den Einzelwerten entsteht der Mittelwert. Der Grund für diese Streuung liegt in der Rispe selbst: Sie reift ungleich, die Beeren an der Schulter liegen im Zuckergehalt über denen an der Spitze. Eine Probe von drei Beeren an der Schulter ergibt einen Wert, der die Partie nicht abbildet.
Für die Klassen gelten Extra, I und II. In Klasse Extra sowie in Klasse I wiegt jede Rispe mindestens 75 Gramm, in Klasse II besteht dazu keine Vorgabe. Für Einzelportionspackungen gilt das Mindestgewicht nicht.
Worauf der Einkauf achtet
- Das Stielgerüst ist bei dieser Ware das erste limitierende Merkmal. Eine beginnende Bräunung der Stiele zeigt den Wasserverlust der Rispe an, bevor die Beeren einen Schaden erkennen lassen.
- Lose Beeren am Kartonboden sind ein Mengenbefund. In Klasse I und Klasse II sind zusätzlich zur Gütetoleranz höchstens 10 Prozent nach Gewicht zulässig, prüfen Sie deshalb nicht nur die oberste Lage.
- Eine Bleichung am Stielansatz jeder einzelnen Beere weist auf eine Überdosierung bei der Schwefelbehandlung hin. Sie wird oft erst ein bis zwei Tage nach dem Erwärmen sichtbar, also bei Ihnen im Haus.
- Auf heller Haut fällt diese Bleichung schwächer auf als auf dunkler, weil der Farbunterschied geringer ausfällt. Prüfen Sie bei heller Ware deshalb gezielt den Stielansatz einzelner Beeren.
- Am Rispenstiel darf ein Rebholzstück von höchstens 5 Zentimetern verbleiben. Längeres Rebholz ist eine Abweichung von der Aufmachungsvorschrift der Norm.
- Je Verkaufspackung darf eine Rispe unter 75 Gramm zur Gewichtsanpassung beiliegen. Eine zweite Rispe unter diesem Gewicht ist keine Gewichtsanpassung mehr.
- Der Brixwert ist ohne Angabe des Messverfahrens nicht prüfbar. Vereinbaren Sie Probenzahl, Entnahmestelle in der Rispe und Mittelwertbildung zusammen mit der Zahl.
Merkmale Hell, kernlos
- Handelsform
- kernlose Sorten mit grünlich gelber bis bernsteinfarbener Beerehandelsüblich
- Frei verfügbare Sorte
- Thompson Seedless, weitere Sorten dieser Gruppe sind überwiegend lizenzpflichtigSortenschutzlage im Handel
- Mindestreife
- 14 Grad Brix, dazu ein zufriedenstellendes Verhältnis von Zucker zu SäureDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9
- Reifemessung
- 10 Trauben je Probe, aus jeder mindestens fünf Beeren aus Schulter, Mitte und Spitze, Mittelwert der EinzelwerteDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9
- Klassen
- Klasse Extra, Klasse I und Klasse IIDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9
- Mindestgewicht je Rispe
- 75 g in Klasse Extra und Klasse I, in Klasse II ohne Vorgabe, für Einzelportionspackungen ohne AnwendungDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9
- Gütetoleranzen
- Extra 5 Prozent, davon höchstens 0,5 Prozent in Klasse-II-Qualität. Klasse I 10 Prozent, davon höchstens 1 Prozent. Klasse II 10 Prozent, davon höchstens 2 Prozent FäulnisDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9
- Lose Beeren
- in Klasse I und Klasse II zusätzlich höchstens 10 Prozent nach GewichtDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9
- Aufmachung
- am Rispenstiel darf ein Rebholzstück von höchstens 5 cm verbleibenDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9
- Transporttemperatur
- minus 1 bis 0 °C im Laderaum, Pulpentemperatur minus 0,5 bis 0 °CUniversity of California Postharvest Technology, TIS des GDV
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Handelsform | kernlose Sorten mit grünlich gelber bis bernsteinfarbener Beerehandelsüblich |
| Frei verfügbare Sorte | Thompson Seedless, weitere Sorten dieser Gruppe sind überwiegend lizenzpflichtigSortenschutzlage im Handel |
| Mindestreife | 14 Grad Brix, dazu ein zufriedenstellendes Verhältnis von Zucker zu SäureDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9 |
| Reifemessung | 10 Trauben je Probe, aus jeder mindestens fünf Beeren aus Schulter, Mitte und Spitze, Mittelwert der EinzelwerteDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9 |
| Klassen | Klasse Extra, Klasse I und Klasse IIDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9 |
| Mindestgewicht je Rispe | 75 g in Klasse Extra und Klasse I, in Klasse II ohne Vorgabe, für Einzelportionspackungen ohne AnwendungDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9 |
| Gütetoleranzen | Extra 5 Prozent, davon höchstens 0,5 Prozent in Klasse-II-Qualität. Klasse I 10 Prozent, davon höchstens 1 Prozent. Klasse II 10 Prozent, davon höchstens 2 Prozent FäulnisDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9 |
| Lose Beeren | in Klasse I und Klasse II zusätzlich höchstens 10 Prozent nach GewichtDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9 |
| Aufmachung | am Rispenstiel darf ein Rebholzstück von höchstens 5 cm verbleibenDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9 |
| Transporttemperatur | minus 1 bis 0 °C im Laderaum, Pulpentemperatur minus 0,5 bis 0 °CUniversity of California Postharvest Technology, TIS des GDV |
Gebinde und Palettierung
- Der Karton mit losen Rispen zu 10 kg netto ist die klassische Aufmachung für die Weitergabe an die Bedientheke.
- Im Export laufen daneben Kartons in den Nettogewichten 4, 5, 6, 8 und 10 kg.
- Bei Schalenware ergeben 10 Schalen zu 500 g einen Karton mit 5 kg netto, 18 Schalen zu 250 g ergeben 4,5 kg netto.
- Beutelware liegt üblicherweise zwischen 4,5 und 9 kg je Karton.
- Diese Formate sind handelsüblich, eine Normgrundlage haben sie nicht. Palettenmaße, Lagen je Palette und Palettengewichte halten wir deshalb je Position schriftlich fest, statt sie hier zu behaupten.
Hauptfenster Hell, kernlos: Mai bis Jul. Das sind drei von zwölf Monaten. Im Fenster liegen Mai, Juni und Juli. Außerhalb liegen Januar, Februar, März, April, August, September, Oktober, November und Dezember. Der Status lautet Verfügbarkeit auf Anfrage.
Das Hauptfenster umfasst Mai bis Jul. Das sind drei von zwölf Monaten.
- Monat im Hauptfenster
- Monat außerhalb
Ein Quartal heißt voll, wenn alle drei Monate im Hauptfenster liegen. Es heißt teils, wenn ein oder zwei Monate darin liegen. Es heißt ohne, wenn kein Monat darin liegt.
Die Monatsleiste zeigt das übliche Erntefenster der Herkunft, sie ist keine Zusage für eine Kalenderwoche. Verbindlich werden Menge und Termin erst mit unserer Auftragsbestätigung.

Tafeltrauben, Handelsform
Rot, kernlos
Rote kernlose Trauben tragen dieselben Normwerte wie helle, ihr Streitpunkt an der Rampe ist die Ausfärbung.
Frei verfügbar sind in dieser Gruppe Crimson Seedless und Flame Seedless. Wie bei der hellen Ware steht ein erheblicher Teil des übrigen roten Sortiments unter Sortenschutz. Solche Positionen bieten wir nur mit Lizenznachweis des Lieferbetriebs an, weshalb wir bei einer Anfrage zuerst klären, ob Sie eine bestimmte Sorte brauchen oder eine Beschreibung nach Farbe, Kernlosigkeit und Mindestreife genügt.
Die Zahlenwerte der Norm decken sich mit denen der hellen kernlosen Ware: 14 Grad Brix Mindestreife, 75 Gramm Mindestgewicht je Rispe in Klasse Extra sowie in Klasse I, dieselben Gütetoleranzen je Klasse. Der Unterschied zwischen den beiden Gruppen liegt nicht in der Norm, sondern in der Prüfung im Wareneingang.
Die Ausfärbung ist bei roten kernlosen Sorten der häufigste Streitpunkt. Eine Rispe mit ungleich ausgefärbten Beeren erfüllt die Mindestreife oft trotzdem, weil Farbe und Zuckergehalt nicht dasselbe messen. Ein Farbanspruch ist deshalb eine Vereinbarung zwischen den Parteien und kein Wert aus der Vermarktungsnorm. Wer ihn braucht, legt ihn vor der ersten Bestellung fest, am besten mit einer Farbkarte oder einem freigegebenen Muster.
Für die Führung gelten dieselben Werte wie für die gesamte Warengruppe. Der Laderaum liegt bei minus 1 bis 0 Grad, die relative Luftfeuchte bei 90 bis 95 Prozent. Eine wärmere Führung wegen der Optik ist bei dieser Ware kein Kompromiss, sie verkürzt die Restlaufzeit.
Worauf der Einkauf achtet
- Die Ausfärbung ist kein Normmerkmal. Ohne Farbkarte oder freigegebenes Muster ist eine Beanstandung wegen zu blasser Beeren nicht prüfbar.
- Farbe und Zuckergehalt fallen auseinander. Eine dunkel ausgefärbte Rispe kann unter dem Mindestwert von 14 Grad Brix liegen, eine blassere kann ihn erfüllen.
- Die Bräunung des Stielgerüsts zeigt den Zustand der Partie früher an als die Beere. Beurteilen Sie im Wareneingang zuerst die Stiele.
- Lose Beeren sind in Klasse I und Klasse II bis 10 Prozent nach Gewicht zulässig, zusätzlich zur Gütetoleranz der Klasse. Wiegen Sie den Bodensatz, statt ihn zu schätzen.
- Eine helle Bleichung am Stielansatz einzelner Beeren spricht für eine Überdosierung bei der Schwefelbehandlung. Auf roter Haut ist sie deutlicher zu sehen als auf heller.
- Fordern Sie bei lizenzpflichtigen Sorten den Lizenznachweis des Lieferbetriebs an, bevor Sie die Position listen.
Merkmale Rot, kernlos
- Handelsform
- kernlose Sorten mit roter bis dunkelroter Beerehandelsüblich
- Frei verfügbare Sorten
- Crimson Seedless und Flame Seedless, weitere Sorten dieser Gruppe sind überwiegend lizenzpflichtigSortenschutzlage im Handel
- Mindestreife
- 14 Grad Brix, dazu ein zufriedenstellendes Verhältnis von Zucker zu SäureDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9
- Ausfärbung
- kein Zahlenwert in der Vermarktungsnorm, ein Farbanspruch wirkt nur als ausdrückliche Vereinbarungvertraglich, keine Normgrundlage
- Klassen
- Klasse Extra, Klasse I und Klasse IIDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9
- Mindestgewicht je Rispe
- 75 g in Klasse Extra und Klasse I, in Klasse II ohne Vorgabe, für Einzelportionspackungen ohne AnwendungDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9
- Größentoleranz
- 10 Prozent, zusätzlich darf je Verkaufspackung eine Rispe unter 75 g zur Gewichtsanpassung beiliegenDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9
- Lose Beeren
- in Klasse I und Klasse II zusätzlich höchstens 10 Prozent nach GewichtDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9
- Transporttemperatur
- minus 1 bis 0 °C im Laderaum bei 90 bis 95 Prozent relativer LuftfeuchteUniversity of California Postharvest Technology, TIS des GDV
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Handelsform | kernlose Sorten mit roter bis dunkelroter Beerehandelsüblich |
| Frei verfügbare Sorten | Crimson Seedless und Flame Seedless, weitere Sorten dieser Gruppe sind überwiegend lizenzpflichtigSortenschutzlage im Handel |
| Mindestreife | 14 Grad Brix, dazu ein zufriedenstellendes Verhältnis von Zucker zu SäureDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9 |
| Ausfärbung | kein Zahlenwert in der Vermarktungsnorm, ein Farbanspruch wirkt nur als ausdrückliche Vereinbarungvertraglich, keine Normgrundlage |
| Klassen | Klasse Extra, Klasse I und Klasse IIDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9 |
| Mindestgewicht je Rispe | 75 g in Klasse Extra und Klasse I, in Klasse II ohne Vorgabe, für Einzelportionspackungen ohne AnwendungDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9 |
| Größentoleranz | 10 Prozent, zusätzlich darf je Verkaufspackung eine Rispe unter 75 g zur Gewichtsanpassung beiliegenDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9 |
| Lose Beeren | in Klasse I und Klasse II zusätzlich höchstens 10 Prozent nach GewichtDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9 |
| Transporttemperatur | minus 1 bis 0 °C im Laderaum bei 90 bis 95 Prozent relativer LuftfeuchteUniversity of California Postharvest Technology, TIS des GDV |
Gebinde und Palettierung
- Der 10-kg-Karton mit losen Rispen ist auch bei roter Ware das gängige Großgebinde.
- Für den Export sind Kartons zu 4, 5, 6, 8 und 10 kg netto gebräuchlich.
- Schalenware läuft üblicherweise als Karton mit 10 Schalen zu 500 g mit 5 kg netto oder mit 18 Schalen zu 250 g mit 4,5 kg netto.
- Beutelware liegt zwischen 4,5 und 9 kg je Karton. Beutel und Schale verändern die Sichtprüfung im Wareneingang, weil die unteren Lagen ohne Öffnen nicht beurteilbar sind.
- Diese Formate sind handelsüblich und nicht genormt. Nettogewicht je Karton, Füllgewicht je Verbrauchereinheit und Stückzahl je Karton gehören deshalb zusammen in die Bestellung.
Hauptfenster Rot, kernlos: Mai bis Jul. Das sind drei von zwölf Monaten. Im Fenster liegen Mai, Juni und Juli. Außerhalb liegen Januar, Februar, März, April, August, September, Oktober, November und Dezember. Der Status lautet Verfügbarkeit auf Anfrage.
Das Hauptfenster umfasst Mai bis Jul. Das sind drei von zwölf Monaten.
- Monat im Hauptfenster
- Monat außerhalb
Ein Quartal heißt voll, wenn alle drei Monate im Hauptfenster liegen. Es heißt teils, wenn ein oder zwei Monate darin liegen. Es heißt ohne, wenn kein Monat darin liegt.
Die Monatsleiste zeigt das übliche Erntefenster der Herkunft, sie ist keine Zusage für eine Kalenderwoche. Verbindlich werden Menge und Termin erst mit unserer Auftragsbestätigung.

Tafeltrauben, Handelsform
Blau, kernlos
Blaue kernlose Trauben stellen die Lizenzfrage am deutlichsten, ein besonders großer Teil dieses Sortiments ist sortenschutzrechtlich gebunden.
Bei den blauen kernlosen Sorten ist die Lage beim Sortenschutz am engsten. Der Handel arbeitet hier weitgehend mit Sorten, die über Lizenzverträge angebaut und vermarktet werden. Eine ältere Sorte mit abgelaufener Schutzfrist, die diese Gruppe abdecken würde, benennen wir bewusst nicht, weil uns dafür keine belastbare Grundlage vorliegt. Blaue kernlose Ware bieten wir deshalb nur an, wenn der Lieferbetrieb den Lizenznachweis für die angebotene Sorte vorlegt.
Die Normwerte entsprechen denen der beiden anderen kernlosen Gruppen. Kernlose Sorten erreichen mindestens 14 Grad Brix, in Klasse Extra sowie in Klasse I wiegt jede Rispe mindestens 75 Gramm, die Gütetoleranzen sind je Klasse dieselben. Eine eigene Staffelung für dunkle Sorten kennt die Verordnung nicht.
Im Wareneingang hat dunkle Ware eine Besonderheit, die für die Prüfung nützlich ist. Die Wachsschicht auf der Beere, im Handel Bereifung genannt, hebt sich auf dunkler Haut deutlich ab. Griffspuren, Scheuerstellen und Wischspuren fallen dadurch früher auf als bei heller Ware. Dasselbe gilt für die Bleichung am Stielansatz nach einer Überdosierung von Schwefeldioxid, die auf dunklen Beeren als heller Ring gut zu erkennen ist.
Die Kehrseite betrifft die Reklamationslage. Was besser sichtbar ist, wird häufiger beanstandet. Legen Sie deshalb vor der ersten Bestellung fest, welcher Anteil an Wischspuren als handelsüblich gilt, sonst verhandeln Sie diesen Punkt an jeder Sendung neu.
Worauf der Einkauf achtet
- Ohne Lizenznachweis des Lieferbetriebs bieten wir bei blauer kernloser Ware keine Sorte namentlich an. Planen Sie diesen Schritt zeitlich ein, er gehört vor die Listung.
- Wischspuren an der Bereifung sind auf dunkler Haut deutlich sichtbar. Ohne vorher vereinbarten Maßstab wird daraus an jeder Sendung eine neue Diskussion.
- Eine helle Zone am Stielansatz einzelner Beeren ist auf blauer Haut leicht zu erkennen und spricht für eine Überdosierung bei der Schwefelbehandlung. Sie trägt niemals einen Pilzrasen.
- Botrytis sitzt dagegen in Nestern im Inneren des Bündels. Ziehen Sie einzelne Rispen aus der Mitte des Kartons, weil der Befund von außen nicht sichtbar ist.
- Die Bräunung des Stielgerüsts bleibt auch bei dunkler Ware das erste limitierende Merkmal. Die Beerenfarbe verdeckt den Zustand der Stiele nicht.
- Lose Beeren sind in Klasse I und Klasse II bis 10 Prozent nach Gewicht zulässig, zusätzlich zur Gütetoleranz der Klasse.
Merkmale Blau, kernlos
- Handelsform
- kernlose Sorten mit blauer bis blauschwarzer Beerehandelsüblich
- Sortenschutz
- überwiegend lizenzpflichtige Sorten, Angebot nur mit Lizenznachweis des LieferbetriebsSortenschutzlage im Handel
- Mindestreife
- 14 Grad Brix, dazu ein zufriedenstellendes Verhältnis von Zucker zu SäureDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9
- Klassen
- Klasse Extra, Klasse I und Klasse IIDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9
- Mindestgewicht je Rispe
- 75 g in Klasse Extra und Klasse I, in Klasse II ohne Vorgabe, für Einzelportionspackungen ohne AnwendungDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9
- Gütetoleranzen
- Extra 5 Prozent, davon höchstens 0,5 Prozent in Klasse-II-Qualität. Klasse I 10 Prozent, davon höchstens 1 Prozent. Klasse II 10 Prozent, davon höchstens 2 Prozent FäulnisDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9
- Lose Beeren
- in Klasse I und Klasse II zusätzlich höchstens 10 Prozent nach GewichtDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9
- Bereifung
- Wachsschicht auf der Beere, Wisch- und Griffspuren sind auf dunkler Haut deutlicher sichtbar, kein Merkmal der Vermarktungsnormhandelsüblich, keine Normgrundlage
- Transporttemperatur
- minus 1 bis 0 °C im Laderaum, Pulpentemperatur minus 0,5 bis 0 °CUniversity of California Postharvest Technology, TIS des GDV
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Handelsform | kernlose Sorten mit blauer bis blauschwarzer Beerehandelsüblich |
| Sortenschutz | überwiegend lizenzpflichtige Sorten, Angebot nur mit Lizenznachweis des LieferbetriebsSortenschutzlage im Handel |
| Mindestreife | 14 Grad Brix, dazu ein zufriedenstellendes Verhältnis von Zucker zu SäureDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9 |
| Klassen | Klasse Extra, Klasse I und Klasse IIDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9 |
| Mindestgewicht je Rispe | 75 g in Klasse Extra und Klasse I, in Klasse II ohne Vorgabe, für Einzelportionspackungen ohne AnwendungDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9 |
| Gütetoleranzen | Extra 5 Prozent, davon höchstens 0,5 Prozent in Klasse-II-Qualität. Klasse I 10 Prozent, davon höchstens 1 Prozent. Klasse II 10 Prozent, davon höchstens 2 Prozent FäulnisDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9 |
| Lose Beeren | in Klasse I und Klasse II zusätzlich höchstens 10 Prozent nach GewichtDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9 |
| Bereifung | Wachsschicht auf der Beere, Wisch- und Griffspuren sind auf dunkler Haut deutlicher sichtbar, kein Merkmal der Vermarktungsnormhandelsüblich, keine Normgrundlage |
| Transporttemperatur | minus 1 bis 0 °C im Laderaum, Pulpentemperatur minus 0,5 bis 0 °CUniversity of California Postharvest Technology, TIS des GDV |
Gebinde und Palettierung
- Der Karton mit losen Rispen zu 10 kg netto ist auch bei blauer Ware das übliche Großgebinde.
- Exportkartons laufen in den Nettogewichten 4, 5, 6, 8 und 10 kg.
- Als Schalenware ergeben 10 Schalen zu 500 g einen Karton mit 5 kg netto, 18 Schalen zu 250 g ergeben 4,5 kg netto.
- Beutelware liegt üblicherweise zwischen 4,5 und 9 kg je Karton.
- Bei dunkler Ware lohnt eine Einlage, die das Scheuern der Beeren an der Kartonwand verhindert, weil Wischspuren an der Bereifung hier am stärksten auffallen. Ob eine Einlage eingesetzt wird, geben Sie mit der Bestellung vor.
Hauptfenster Blau, kernlos: Mai bis Jul. Das sind drei von zwölf Monaten. Im Fenster liegen Mai, Juni und Juli. Außerhalb liegen Januar, Februar, März, April, August, September, Oktober, November und Dezember. Der Status lautet Verfügbarkeit auf Anfrage.
Das Hauptfenster umfasst Mai bis Jul. Das sind drei von zwölf Monaten.
- Monat im Hauptfenster
- Monat außerhalb
Ein Quartal heißt voll, wenn alle drei Monate im Hauptfenster liegen. Es heißt teils, wenn ein oder zwei Monate darin liegen. Es heißt ohne, wenn kein Monat darin liegt.
Die Monatsleiste zeigt das übliche Erntefenster der Herkunft, sie ist keine Zusage für eine Kalenderwoche. Verbindlich werden Menge und Termin erst mit unserer Auftragsbestätigung.

Tafeltrauben, Handelsform
Kernhaltig
Bei kernhaltiger Ware bestimmt die Sorte die Mindestreife, die Norm staffelt sie zwischen 12 und 13 Grad Brix.
Frei verfügbar sind in dieser Gruppe unter anderem Red Globe, dessen Patent abgelaufen ist, dazu Muscat d'Alexandrie, Victoria, Italia, Michele Palieri und Cardinal. Die Gruppe deckt damit helle, rote und blaue Ware zugleich ab. Unterschieden wird sie von den übrigen Gruppen über das Vorhandensein ausgereifter Kerne und nicht über die Farbe.
Die Mindestreife ist bei kernhaltiger Ware kein einziger Wert, sondern an die Sorte gebunden. Für Alphonse Lavallée, Cardinal und Victoria verlangt die Norm 12 Grad Brix, für alle übrigen kernhaltigen Sorten 13 Grad Brix. Kernlose Sorten liegen mit 14 Grad Brix darüber. Ohne den Sortennamen in der Bestellung lässt sich der geltende Mindestwert damit nicht bestimmen.
Ein verbreiteter Irrtum betrifft das Rispengewicht. Ältere Quellen nennen für Tafeltrauben gestaffelte Mindestgewichte nach klein- und großbeerigen Sorten. Diese Staffelung steht in der geltenden Verordnung nicht. Es gilt ein einziger Wert von 75 Gramm je Rispe in Klasse Extra sowie in Klasse I, in Klasse II besteht keine Vorgabe. Wer eine gestaffelte Tabelle in eine Spezifikation schreibt, beruft sich auf aufgehobenes Recht.
Für Führung und Gebinde gelten dieselben Werte wie bei kernloser Ware. Der Unterschied liegt in der Erwartung des Endkunden, weshalb wir die Angabe zur Kernigkeit auf der Verbrauchereinheit vor der ersten Bestellung mit Ihnen abstimmen.
Worauf der Einkauf achtet
- Ohne Sortennamen ist der geltende Mindestwert in Grad Brix nicht bestimmbar. Die Norm staffelt ihn zwischen 12 und 13 Grad Brix nach Sorte.
- Eine gestaffelte Tabelle für Rispengewichte nach Beerengröße stammt aus aufgehobenem Recht. Es gilt ein einziger Wert von 75 Gramm in Klasse Extra sowie in Klasse I.
- Je Verkaufspackung darf eine Rispe unter 75 Gramm zur Gewichtsanpassung beiliegen. Alles darüber ist eine Abweichung.
- Die Bräunung des Stielgerüsts zeigt den Zustand der Partie früher an als die Beere selbst.
- Eine Bleichung am Stielansatz einzelner Beeren spricht für eine Überdosierung bei der Schwefelbehandlung. Sie wird häufig erst ein bis zwei Tage nach dem Erwärmen sichtbar.
- Lose Beeren sind in Klasse I und Klasse II bis 10 Prozent nach Gewicht zulässig, zusätzlich zur Gütetoleranz der Klasse.
Merkmale Kernhaltig
- Handelsform
- Sorten mit ausgereiften Kernen in heller, roter und blauer Beerenfarbehandelsüblich
- Frei verfügbare Sorten
- Red Globe mit abgelaufenem Patent, Muscat d'Alexandrie, Victoria, Italia, Michele Palieri und CardinalSortenschutzlage im Handel
- Mindestreife
- 12 Grad Brix bei Alphonse Lavallée, Cardinal und Victoria, 13 Grad Brix bei allen übrigen kernhaltigen SortenDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9
- Reifemessung
- 10 Trauben je Probe, aus jeder mindestens fünf Beeren aus Schulter, Mitte und Spitze, Mittelwert der EinzelwerteDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9
- Klassen
- Klasse Extra, Klasse I und Klasse IIDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9
- Mindestgewicht je Rispe
- 75 g in Klasse Extra und Klasse I, in Klasse II ohne Vorgabe. Eine Staffelung nach klein- und großbeerigen Sorten besteht nichtDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9
- Gütetoleranzen
- Extra 5 Prozent, davon höchstens 0,5 Prozent in Klasse-II-Qualität. Klasse I 10 Prozent, davon höchstens 1 Prozent. Klasse II 10 Prozent, davon höchstens 2 Prozent FäulnisDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9
- Lose Beeren
- in Klasse I und Klasse II zusätzlich höchstens 10 Prozent nach GewichtDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9
- Transporttemperatur
- minus 1 bis 0 °C im Laderaum, Pulpentemperatur minus 0,5 bis 0 °CUniversity of California Postharvest Technology, TIS des GDV
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Handelsform | Sorten mit ausgereiften Kernen in heller, roter und blauer Beerenfarbehandelsüblich |
| Frei verfügbare Sorten | Red Globe mit abgelaufenem Patent, Muscat d'Alexandrie, Victoria, Italia, Michele Palieri und CardinalSortenschutzlage im Handel |
| Mindestreife | 12 Grad Brix bei Alphonse Lavallée, Cardinal und Victoria, 13 Grad Brix bei allen übrigen kernhaltigen SortenDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9 |
| Reifemessung | 10 Trauben je Probe, aus jeder mindestens fünf Beeren aus Schulter, Mitte und Spitze, Mittelwert der EinzelwerteDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9 |
| Klassen | Klasse Extra, Klasse I und Klasse IIDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9 |
| Mindestgewicht je Rispe | 75 g in Klasse Extra und Klasse I, in Klasse II ohne Vorgabe. Eine Staffelung nach klein- und großbeerigen Sorten besteht nichtDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9 |
| Gütetoleranzen | Extra 5 Prozent, davon höchstens 0,5 Prozent in Klasse-II-Qualität. Klasse I 10 Prozent, davon höchstens 1 Prozent. Klasse II 10 Prozent, davon höchstens 2 Prozent FäulnisDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9 |
| Lose Beeren | in Klasse I und Klasse II zusätzlich höchstens 10 Prozent nach GewichtDelegierte Verordnung (EU) 2023/2429, Anhang I Teil B Teil 9 |
| Transporttemperatur | minus 1 bis 0 °C im Laderaum, Pulpentemperatur minus 0,5 bis 0 °CUniversity of California Postharvest Technology, TIS des GDV |
Gebinde und Palettierung
- Der Karton mit losen Rispen zu 10 kg netto ist bei kernhaltiger Ware das gängige Gebinde für die Bedientheke.
- Exportkartons laufen in den Nettogewichten 4, 5, 6, 8 und 10 kg.
- Schalenware ist auch hier üblich: 10 Schalen zu 500 g ergeben 5 kg netto, 18 Schalen zu 250 g ergeben 4,5 kg netto.
- Beutelware liegt üblicherweise zwischen 4,5 und 9 kg je Karton.
- Großbeerige Sorten füllen ein Gebinde mit weniger Rispen als kleinbeerige. Nettogewicht je Karton und Zielgewicht je Rispe gehören deshalb beide in die Bestellung, weil erst beide zusammen die Packbilder festlegen.
Hauptfenster Kernhaltig: Mai bis Jul. Das sind drei von zwölf Monaten. Im Fenster liegen Mai, Juni und Juli. Außerhalb liegen Januar, Februar, März, April, August, September, Oktober, November und Dezember. Der Status lautet Verfügbarkeit auf Anfrage.
Das Hauptfenster umfasst Mai bis Jul. Das sind drei von zwölf Monaten.
- Monat im Hauptfenster
- Monat außerhalb
Ein Quartal heißt voll, wenn alle drei Monate im Hauptfenster liegen. Es heißt teils, wenn ein oder zwei Monate darin liegen. Es heißt ohne, wenn kein Monat darin liegt.
Die Monatsleiste zeigt das übliche Erntefenster der Herkunft, sie ist keine Zusage für eine Kalenderwoche. Verbindlich werden Menge und Termin erst mit unserer Auftragsbestätigung.
Saison
Lieferfenster im Jahresverlauf
Das übliche Exportfenster der Herkunft reicht von Mitte Mai bis Ende Juli und schließt damit die Lücke zwischen dem Auslaufen der Südhalbkugelware und dem Beginn der südeuropäischen Ernte. Diese Angabe beschreibt den Saisonverlauf und ist keine Zusage für eine bestimmte Kalenderwoche.
Hauptfenster Tafeltrauben: Mitte Mai bis Ende Juli. Das sind drei von zwölf Monaten. Im Fenster liegen Mai, Juni und Juli. Außerhalb liegen Januar, Februar, März, April, August, September, Oktober, November und Dezember. Der Status lautet Verfügbarkeit auf Anfrage.
Das Hauptfenster umfasst Mitte Mai bis Ende Juli. Das sind drei von zwölf Monaten.
- Monat im Hauptfenster
- Monat außerhalb
Ein Quartal heißt voll, wenn alle drei Monate im Hauptfenster liegen. Es heißt teils, wenn ein oder zwei Monate darin liegen. Es heißt ohne, wenn kein Monat darin liegt.
Diese Angabe beschreibt das übliche Erntefenster. Sie ist eine Marktorientierung und keine Lieferzusage. Verbindlich wird ein Lieferfenster erst mit der Auftragsbestätigung.
Qualität und Normen
Vermarktungsnorm, Mindestreife und Schwefeldioxid
Tafeltrauben unterliegen einer speziellen Vermarktungsnorm. Geltendes Recht ist seit dem 1. Januar 2025 die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2429. Tafeltrauben laufen unter dem KN-Code 0806 10 10 und fallen über Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a in den Sektor Obst und Gemüse. Die maßgeblichen Werte stehen in Anhang I Teil B Teil 9. Eine Ausnahme oder Befreiung besteht für diese Warengruppe nicht. Anders als bei Erzeugnissen unter der allgemeinen Vermarktungsnorm sind die Handelsklassen hier also Unionsrecht und keine bloße Vereinbarung.
Die Mindestreife ist an die Sorte gebunden. Für Alphonse Lavallée, Cardinal und Victoria verlangt die Norm 12 Grad Brix, für alle übrigen kernhaltigen Sorten 13 Grad Brix, für kernlose Sorten 14 Grad Brix. Hinzu kommt die Anforderung eines zufriedenstellenden Verhältnisses von Zucker zu Säure. Diese zweite Anforderung trägt keine Zahl, sie steht im Streitfall trotzdem neben dem Brixwert. Ohne den Sortennamen in der Bestellung lässt sich der geltende Mindestwert nicht bestimmen.
Die Norm beschreibt auch, wie gemessen wird. Beprobt werden 10 Trauben, aus jeder mindestens fünf Beeren, entnommen aus Schulter, Mitte und Spitze der Rispe. Aus den Einzelwerten entsteht der Mittelwert. Der Grund liegt in der ungleichen Reife innerhalb einer Rispe: Die Schulter reift vor der Spitze, eine Probe allein von oben fällt zu hoch aus. Nennt eine Spezifikation nur die Zahl, misst jede Seite dort, wo es ihr nützt. Der Streit ist damit angelegt.
Für die Klassen gelten Extra, I und II. In Klasse Extra sowie in Klasse I wiegt jede Rispe mindestens 75 Gramm, in Klasse II besteht dazu keine Vorgabe, für Einzelportionspackungen gilt das Mindestgewicht nicht. Eine Staffelung nach klein- und großbeerigen Sorten kennt die geltende Verordnung nicht. Ältere Quellen führen solche gestaffelten Werte, sie beziehen sich auf aufgehobenes Recht.
Die Gütetoleranzen sind je Klasse abgestuft. Klasse Extra lässt 5 Prozent zu, davon höchstens 0,5 Prozent in Klasse-II-Qualität. Klasse I lässt 10 Prozent zu, davon höchstens 1 Prozent. Klasse II lässt ebenfalls 10 Prozent zu, davon höchstens 2 Prozent Fäulnis. In Klasse I und Klasse II sind zusätzlich höchstens 10 Prozent lose Beeren nach Gewicht zulässig. Die Größentoleranz beträgt 10 Prozent, außerdem darf je Verkaufspackung eine Rispe unter 75 Gramm zur Gewichtsanpassung beiliegen. Zur Aufmachung gehört, dass am Rispenstiel ein Rebholzstück von höchstens 5 Zentimetern verbleiben darf.
Der rechtlich heikelste Punkt dieser Warengruppe ist die Schwefelbehandlung. Schwefeldioxid und Sulfite sind für frisches Obst grundsätzlich nicht zugelassen. Für Tafeltrauben besteht eine namentliche Ausnahme mit 10 Milligramm je Kilogramm, eingefügt 2006 durch die Richtlinie 2006/52/EG. Diesen Wert nennen wir mit einem ausdrücklichen Vorbehalt: Die Fortgeltung im heute konsolidierten Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 konnten wir nicht Zeile für Zeile gegenlesen. Prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie den Wert vertraglich festschreiben.
Der Wert hat eine zweite Bedeutung, die im Einkauf regelmäßig übersehen wird. Er ist zahlengleich mit der Schwelle, ab der Schwefeldioxid und Sulfite nach Anhang II Nummer 12 der Lebensmittelinformationsverordnung anzugeben sind. Rechtskonform behandelte Ware liegt damit genau an der Grenze zur Kennzeichnungspflicht. Ein Analysenergebnis je Partie ist deshalb kein Luxus, es ist die Grundlage Ihrer Entscheidung über den Hinweis auf der Verbrauchereinheit.
Warum überhaupt geschwefelt wird, erklärt sich aus dem Erreger. Botrytis wächst noch bei minus 0,5 Grad, die Kälte allein stoppt den Pilz also nicht. Die Behandlung ist damit kein Zusatz für die Optik, sondern der übliche Hebel gegen einen Erreger, der bei Zieltemperatur weiterarbeitet. Wer ungeschwefelte Ware bestellt, bestellt eine kürzere Restlaufzeit mit und sollte das in der Disposition abbilden.
- Die Mindestreife hängt an der Sorte. Ohne Sortennamen in der Bestellung ist der geltende Wert nicht bestimmbar.
- Der Mindestwert in Grad Brix gehört zusammen mit Probenzahl, Entnahmestelle in der Rispe und Mittelwertbildung in die Auftragsbestätigung.
- Das Mindestgewicht je Rispe beträgt 75 Gramm in Klasse Extra sowie in Klasse I. Eine Staffelung nach Beerengröße besteht nicht.
- Lose Beeren sind in Klasse I und Klasse II bis 10 Prozent nach Gewicht zulässig, zusätzlich zur Gütetoleranz der Klasse.
- Der Grenzwert von 10 Milligramm Schwefeldioxid je Kilogramm ist zahlengleich mit der Kennzeichnungsschwelle der Lebensmittelinformationsverordnung.
- Zur Fortgeltung dieses Grenzwerts im konsolidierten Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 steht eine Gegenprüfung aus. Wir nennen den Wert deshalb mit Vorbehalt.

Transport und Temperatur
Führung nahe null Grad, Rieselverlust und Geruch
Tafeltrauben werden absichtlich sehr nah am Gefrierpunkt gefahren. Der Laderaum liegt bei minus 1 bis 0 Grad, die Pulpentemperatur bei minus 0,5 bis 0 Grad, die relative Luftfeuchte bei 90 bis 95 Prozent. Das ist der auffälligste Unterschied zu allen anderen Warengruppen dieses Sortiments. Tomaten, Gurken, Avocados und Melonen sind kälteempfindlich, bei ihnen begrenzt die Kälteschwelle die Führung nach unten. Tafeltrauben sind nicht kälteempfindlich, bei ihnen ist die Kälte kein Risiko, sondern das Mittel.
Der Spielraum ist dabei sehr eng. Die Beeren gefrieren bei minus 3 Grad, das Stielgerüst bereits bei minus 2 Grad, Frostschäden treten ab etwa minus 2 Grad Laderaumtemperatur auf. Zwischen Zielwert und Schaden liegen damit rund zwei Grad. Eine Ladung, die im Mittel richtig gefahren wird, in der Spitze aber absackt, verliert zuerst das Stielgerüst. Ein Temperaturlogger in der Ladung ist bei dieser Warengruppe deshalb kein Zubehör, eine Anzeige am Kühlaggregat ersetzt ihn nicht.
Der fachliche Kern dieser Warengruppe ist der Rieselverlust. Der Mechanismus wird regelmäßig falsch verortet: Ursache ist der Wasserverlust der Rispe und nicht der Beere. Das Stielgerüst besteht aus unverholztem Gewebe ohne Wachsschicht, seine Atmung liegt rund fünfzehnmal höher als die der Beeren. Es trocknet damit deutlich schneller aus als die Frucht, die es trägt. Verliert der Stiel Wasser, wird er brüchig, die Beeren lösen sich vom Kamm.
Daraus folgt eine Prüfregel, die den Wareneingang vereinfacht. Die Bräunung des Stielgerüsts gilt meist als erstes limitierendes Qualitätsmerkmal, noch vor sichtbarem Schaden an der Beere. Wer die Stiele beurteilt, sieht den Zustand der Partie früher als über die Beeren. Der Massenverlust auf der Strecke liegt bei 2 bis 3 Prozent, er ist der messbare Teil desselben Vorgangs.
Zwei weitere Punkte gehören in den Transportauftrag. Tafeltrauben produzieren weniger als 0,1 µl Ethylen je Kilogramm und Stunde, sie sind damit ein schwacher Bildner. Sie sind dafür stark geruchsempfindlich, weshalb geruchsintensive Ware in derselben Ladung ausscheidet. Für die Atmosphäre nennen die Quellen 0,5 bis 1,5 Volumenprozent Kohlendioxid bei einem 40- bis 80-fachen Luftwechsel je Stunde.
Die Lagerdauer liegt bei 4 bis 8 Wochen. Verschiedene Quellen nennen dabei abweichende Kombinationen aus Temperatur, Feuchte und Dauer, weshalb wir eine Restlaufzeit nicht pauschal zusagen. Wir vereinbaren sie je Sendung mit einem Bezugspunkt, also ab Packdatum oder ab Wareneingang.
- Zielwerte sind minus 1 bis 0 Grad im Laderaum bei einer Pulpentemperatur von minus 0,5 bis 0 Grad und 90 bis 95 Prozent relativer Luftfeuchte.
- Frostschäden treten ab etwa minus 2 Grad Laderaumtemperatur auf. Zwischen Zielwert und Schaden liegen rund zwei Grad.
- Ein Temperaturlogger gehört in die Ladung und nicht an das Kühlaggregat, sonst ist der Messwert im Streitfall wertlos.
- Tafeltrauben sind stark geruchsempfindlich. Geruchsintensive Ware gehört nicht in dieselbe Ladeeinheit.
- Die Bräunung des Stielgerüsts zeigt den Zustand der Partie früher an als die Beere selbst.
- Die Restlaufzeit vereinbaren wir je Sendung mit Bezugspunkt, weil die Quellen zur Lagerdauer voneinander abweichen.

Fragen und Antworten
Häufige Fragen zu Tafeltrauben
Antworten auf das, was der Einkauf zu Tafeltrauben regelmäßig fragt.
Weil Tafeltrauben nicht kälteempfindlich sind. Tomaten, Gurken, Avocados und Melonen nehmen unterhalb einer Schwelle Schaden, bei ihnen begrenzt die Kälteempfindlichkeit die Führung nach unten. Bei Tafeltrauben fällt diese Grenze weg. Gefahren wird bei minus 1 bis 0 Grad Laderaumtemperatur mit einer Pulpentemperatur von minus 0,5 bis 0 Grad, dazu 90 bis 95 Prozent relative Luftfeuchte. Die tiefe Temperatur bremst die Atmung des Stielgerüsts, das die eigentliche Schwachstelle dieser Ware ist. Die Kehrseite ist ein sehr schmaler Korridor. Die Beeren gefrieren bei minus 3 Grad, das Stielgerüst bereits bei minus 2 Grad, Frostschäden treten ab etwa minus 2 Grad Laderaumtemperatur auf. Zwischen Zielwert und Schaden liegen rund zwei Grad. Eine Ladung, die im Mittel richtig gefahren wird, in der Spitze aber absackt, verliert zuerst das Stielgerüst. Aus diesem Grund gehört bei dieser Warengruppe ein Temperaturlogger in die Ladung, eine Anzeige am Kühlaggregat genügt als Nachweis nicht.
Schwefeldioxid und Sulfite sind für frisches Obst grundsätzlich nicht zugelassen. Für Tafeltrauben besteht eine namentliche Ausnahme mit 10 Milligramm je Kilogramm, eingefügt 2006 durch die Richtlinie 2006/52/EG. Diesen Wert nennen wir mit einem Vorbehalt: Die Fortgeltung im heute konsolidierten Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 konnten wir nicht Zeile für Zeile gegenlesen. Prüfen Sie den Stand, bevor Sie den Wert in einen Vertrag schreiben. Für die Kennzeichnung ist die zweite Eigenschaft dieses Werts die wichtigere. Er ist zahlengleich mit der Schwelle, ab der Schwefeldioxid und Sulfite nach Anhang II Nummer 12 der Lebensmittelinformationsverordnung anzugeben sind. Rechtskonform behandelte Ware liegt damit genau an der Grenze zur Kennzeichnungspflicht, ein kleiner Überschuss in der Behandlung verschiebt die Partie also unmittelbar in die Angabepflicht. Ein Analysenergebnis je Partie ist deshalb die Grundlage Ihrer Entscheidung über den Hinweis auf der Verbrauchereinheit.
An drei Merkmalen. Die Bleichung sitzt am Stielansatz jeder einzelnen Beere und verteilt sich über das ganze Bündel, sie zeigt sich als heller, entfärbter Bereich ohne jeden Belag. Botrytis sitzt dagegen in Nestern im Inneren des Bündels, die Haut löst sich beim Reiben ab, später bildet sich der graue Rasen. Die Bleichung trägt niemals einen Pilzrasen, das ist das sicherste Unterscheidungsmerkmal. Der zeitliche Ablauf gehört zur Bewertung dazu. Eine Bleichung durch Überdosierung wird häufig erst ein bis zwei Tage nach dem Erwärmen sichtbar, also beim Kunden und nicht im Packbetrieb. Wer sie im Wareneingang nicht findet, hat sie damit nicht ausgeschlossen. Halten Sie einen solchen Befund mit Datum, Fotos und der Angabe fest, wie lange die Ware bereits temperiert stand, sonst lässt sich der Zeitpunkt der Entstehung später nicht mehr zuordnen.
Weil der Rieselverlust nicht an der Beere entsteht, sondern an der Rispe. Das Stielgerüst besteht aus unverholztem Gewebe ohne Wachsschicht, seine Atmung liegt rund fünfzehnmal höher als die der Beeren. Es verliert damit sehr viel schneller Wasser als die Frucht, die es trägt. Trocknet der Stiel aus, wird er brüchig, die Beeren lösen sich vom Kamm. Feste Beeren an einem ausgetrockneten Stielgerüst sind deshalb kein Widerspruch, sie sind der Normalfall dieses Schadbildes. Für die Prüfung folgt daraus eine einfache Regel. Die Bräunung des Stielgerüsts gilt meist als erstes limitierendes Qualitätsmerkmal, noch vor sichtbarem Schaden an der Beere. Beurteilen Sie deshalb zuerst die Stiele. Vorbeugend zählen zwei Dinge: eine relative Luftfeuchte von 90 bis 95 Prozent sowie eine gleichmäßige Temperaturführung ohne Sprünge. Für die Beanstandung selbst gilt die Grenze der Norm: In Klasse I und Klasse II sind zusätzlich zur Gütetoleranz höchstens 10 Prozent lose Beeren nach Gewicht zulässig.
Namentlich anbieten können wir die Sorten, deren Schutz abgelaufen ist. Dazu gehören bei kernloser Ware Thompson Seedless, Crimson Seedless und Flame Seedless, bei kernhaltiger Ware Red Globe, Muscat d'Alexandrie, Victoria, Italia, Michele Palieri und Cardinal. Ein erheblicher Teil des heutigen Handelssortiments besteht dagegen aus lizenzpflichtigen Sorten, die ausschließlich über Lizenzverträge angebaut und vermarktet werden. Solche Ware fassen wir nur an, wenn der Lieferbetrieb den Lizenznachweis für die angebotene Sorte vorlegt. Das ist keine Formalie, weil die Rechte beim Sortenschutzinhaber liegen und Anbau wie Vermarktung ohne Lizenz in dieses Recht eingreifen. Nennen Sie uns bei einer Anfrage deshalb, ob Sie eine bestimmte Sorte brauchen oder ob eine Beschreibung nach Farbe, Kernlosigkeit und Mindestreife genügt. Bei blauer kernloser Ware ist dieser Punkt am wichtigsten, weil dort ein besonders großer Teil des Sortiments gebunden ist.
Verbindlich wird eine Menge erst mit unserer Auftragsbestätigung. Bis dahin gilt für jede Handelsform auf dieser Seite der Status „Verfügbarkeit auf Anfrage“, auch mitten im Hauptfenster.
