Allgemeine Informationen
Zitrus ist die einzige Warengruppe dieses Sortiments, in der die Vermarktungsnorm einen messbaren Reifewert vorschreibt: Je Art gilt ein Mindestsaftgehalt, bei Mandarinen und Orangen zusätzlich ein Mindestverhältnis von Zucker zu Säure. Dazu kommt eine Größenskala, die sich von Art zu Art unterscheidet, weshalb derselbe Größencode bei Orangen und Clementinen verschiedene Durchmesser bezeichnet. Diese Seite nennt je Handelsform die Werte, die in eine Spezifikation gehören. Menge und Lieferfenster prüfen wir je Kalenderwoche.
- Übliches Erntefenster
- Oktober bis Mai, späte Orangensorten darüber hinausSaisonverlauf der Anbauregion, keine Lieferzusage
- Handelsklassen
- Klasse Extra, Klasse I und Klasse IIAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Größensortierung
- Größencode nach dem größten Querdurchmesser oder Stückzahl je Packstück, die Skala unterscheidet sich je ZitrusartAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt III der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Reifekriterien
- Mindestsaftgehalt je Art und Färbung von 20 Prozent bei Zitronen über 40 Prozent bei Clementinen bis 45 Prozent bei stärker grün gefärbten Orangen, Zucker-Säure-Verhältnis von 6,5 zu 1 bis 7,5 zu 1Anhang I Teil B Teil 2 Abschnitt II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Transporttemperatur
- je Art verschieden, Orangen nicht unter 4 Grad Celsius, Grapefruit bereits bei 6 Grad Celsius gefährdet, Zitronen nie unter 10 Grad CelsiusTransport Information Service des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Status
- Verfügbarkeit auf Anfragegilt in jedem Monat, auch im Hauptfenster
Einordnung
Warum Zitrus die wichtigste Exportgruppe dieser Herkunft ist
Zitrus ist unter den marokkanischen Frischeexporten die Gruppe mit dem größten Volumen nach Tomaten. Die World Citrus Organisation weist für die Saison 2024/25 eine Erzeugung von rund 2,14 Millionen Tonnen aus, ein Plus von 12 Prozent gegenüber der Vorsaison. Für den Export wurden für dieselbe Saison etwa 580.000 bis 600.000 Tonnen erwartet, davon entfielen nach Zahlen der Agence Ecofin rund 83 Prozent auf Mandarinen und Clementinen. Diese Zahlen beschreiben den Markt und nicht unser Angebot.
Der Anbau verteilt sich auf wenige Regionen. Souss-Massa um Agadir und Taroudant hält nach Angaben der ORMVA Tadla rund 31 Prozent der nationalen Zitrusfläche, es folgen Gharb mit etwa 20 Prozent, Moulouya mit rund 17 Prozent sowie Tadla und Haouz mit je etwa 13 Prozent. Souss-Massa liefert wegen des küstennahen, milden Klimas die frühe Ware, dort setzt die Navelsaison bereits im November ein. Die Ebene der Triffa um Berkane in der Region Oriental ist die klassische Clementinenregion, dort trägt die Clementine seit 2010 eine marokkanische geschützte geografische Angabe.
Für den Einkauf folgt daraus eine einfache Regel: Die Region entscheidet über das Fenster, die Sorte entscheidet über die Woche. Frühe Clementinen laufen ab Anfang Oktober, die späten Orangensorten reichen bis in den Mai und darüber hinaus. Zwischen diesen Polen liegen die Hybriden und die Halbsaisonorangen, deren Fenster sich jeweils über zwei bis drei Monate erstreckt.
Zur Herkunftsangabe gehört ein Hinweis, den der Einkauf kennen muss. Für Obst und Gemüse mit Ursprung in den Regionen Laâyoune-Sakia El Hamra sowie Dakhla-Oued Eddahab tritt seit dem 4. Oktober 2025 die Angabe der Ursprungsregion an die Stelle der Landesangabe. Grundlage sind der Beschluss (EU) 2025/2022 des Rates vom 2. Oktober 2025 sowie die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2652. Ein nennenswerter kommerzieller Zitrusanbau in diesen beiden Regionen ist uns nicht belegt, die Regelung gilt jedoch produktartunabhängig. Welche Angabe für eine konkrete Partie gilt, ergibt sich deshalb aus dem Ursprungsnachweis, der die Sendung begleitet.
- Art und Sorte innerhalb der Gruppe gehören in die Spezifikation, weil Mindestsaftgehalt und Größenskala daran hängen.
- Der Größencode folgt der Skala der jeweiligen Zitrusart, dazu nennen wir die Stückzahl je Karton, sofern Sie damit arbeiten.
- Die Handelsklasse halten wir zusammen mit der zulässigen Nachbarstufe beim Kaliber fest, falls Sie eine akzeptieren.
- Die Aufmachung als loser Karton, Netz, Beutel oder Schale steht jeweils mit Füllgewicht sowie Stückzahl je Einheit in der Anfrage.
- Die Zieltemperatur nennen wir je Art, weil die Kälteschwelle zwischen Zitrone und Orange rund sechs Kelvin auseinanderliegt.

Zitrus, Handelsform
Clementinen
Die Clementine eröffnet die Saison und trägt in der Norm den höchsten Mindestsaftgehalt der Mandarinengruppe.
Die Norm behandelt die Clementine als eigene Position innerhalb der Mandarinengruppe und stellt sie strenger als deren übrige Sorten. Der Mindestsaftgehalt beträgt 40 Prozent, das Mindestverhältnis von Zucker zu Säure liegt bei 7,0 zu 1. Die Färbung muss auf mindestens einem Drittel der Fruchtoberfläche sortentypisch sein. Zugleich ist die Mindestgröße mit 35 mm die kleinste der gesamten Norm, weshalb die Clementine als einzige Art die unteren Stufen der Größenskala vollständig nutzen kann.
Die Größenskala der Mandarinengruppe läuft von Code 1-XXX ab 78 mm bis zu Code 10 mit 35 bis 42 mm, eine höhere Codenummer bezeichnet dabei die kleinere Frucht. Code 6 umfasst 43 bis 52 mm, wobei die Norm ausdrücklich festhält, dass Größen unter 45 mm nur Clementinen betreffen. Bei lose in Großkisten gepackter Ware sowie bei Verkaufspackungen bis 5 kg Nettogewicht darf die Spanne im Packstück drei aufeinanderfolgenden Größencodes entsprechen. Wer eng sortierte Ware braucht, vereinbart das gesondert.
Bei der Kennzeichnung gilt für Clementinen eine Besonderheit: Der Artname ist verpflichtend, der Sortenname bleibt wahlfrei. Hinzu kommt eine Angabe, die im Wareneingang regelmäßig übersehen wird. Enthält eine Clementine mehr als zehn Kerne, verlangt die Norm den Zusatz mit Kernen auf dem Packstück. Diese Angabe ist an einer Stichprobe prüfbar und gehört deshalb in Ihre Eingangskontrolle.
Im Sortiment der Herkunft stehen zwei Fenster nebeneinander. Die Clementine aus der Region Berkane reift nach dem Lastenheft ihrer geschützten geografischen Angabe von Anfang Oktober bis Anfang Januar, sie ist kernlos, leicht schälbar und weist einen Saftanteil von 40 bis 56 Prozent auf. Die Sorte Nour, eine in den frühen 1980er Jahren im Souss selektierte Mutation, reift deutlich später von Ende Januar bis Anfang Februar. Nour ist am Baum nicht lagerfähig, weshalb ihr Fenster eng bleibt.
Worauf der Einkauf achtet
- Der Mindestsaftgehalt liegt bei Clementinen mit 40 Prozent höher als bei allen übrigen Sorten der Mandarinengruppe. Wer ihn nicht misst, prüft die Reife nicht.
- Zählen Sie die Kerne einer Stichprobe. Ab mehr als zehn Kernen je Frucht verlangt die Norm den Zusatz mit Kernen auf dem Packstück.
- Messen Sie die Durchmesser nach, weil eine Verkaufspackung bis 5 kg netto drei aufeinanderfolgende Größencodes in einem Packstück zulässt.
- Eine leichte teilweise Loslösung der Schale ist in Klasse I bei allen Früchten der Mandarinengruppe zugelassen, in Klasse Extra nicht.
- Grünfäule und Blaufäule beginnen an Wundstellen. Die Pilze wachsen bei 10 Grad Celsius weiter und kommen erst bei 4 Grad Celsius zum Stillstand, deshalb gehört die Kerntemperatur in das Prüfprotokoll.
- Druckschäden zeigen sich als weiche Schale mit der im Handel als Gänsehaut bezeichneten Textur. Sie entstehen durch überfüllte Packstücke im Stapel.
Merkmale Clementinen
- Mindestgröße
- 35 mm Durchmesser, der kleinste Wert der gesamten NormAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt III der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Größenskala
- Code 1-XXX ab 78 mm bis Code 10 mit 35 bis 42 mm, höhere Nummer gleich kleinere FruchtAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt III der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Mindestsaftgehalt
- 40 ProzentAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Zucker-Säure-Verhältnis
- mindestens 7,0 zu 1Anhang I Teil B Teil 2 Abschnitt II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Färbung
- auf mindestens einem Drittel der Fruchtoberfläche sortentypischAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Kennzeichnung bei Kernen
- Zusatz mit Kernen, sobald eine Frucht mehr als zehn Kerne enthältAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt VI der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Größentoleranz
- 10 Prozent nach Anzahl oder Gewicht in der Nachbarstufe, nicht unter 34 mmAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt IV der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Transporttemperatur
- 6 bis 9 Grad Celsius bei etwa 85 Prozent relativer Luftfeuchte, Einblasluft nicht unter 5,5 Grad CelsiusTransport Information Service des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Lagerdauer
- etwa 12 Wochen unter diesen Bedingungen, für kontrollierte Atmosphäre nicht geeignetTransport Information Service des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Mindestgröße | 35 mm Durchmesser, der kleinste Wert der gesamten NormAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt III der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Größenskala | Code 1-XXX ab 78 mm bis Code 10 mit 35 bis 42 mm, höhere Nummer gleich kleinere FruchtAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt III der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Mindestsaftgehalt | 40 ProzentAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Zucker-Säure-Verhältnis | mindestens 7,0 zu 1Anhang I Teil B Teil 2 Abschnitt II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Färbung | auf mindestens einem Drittel der Fruchtoberfläche sortentypischAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Kennzeichnung bei Kernen | Zusatz mit Kernen, sobald eine Frucht mehr als zehn Kerne enthältAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt VI der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Größentoleranz | 10 Prozent nach Anzahl oder Gewicht in der Nachbarstufe, nicht unter 34 mmAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt IV der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Transporttemperatur | 6 bis 9 Grad Celsius bei etwa 85 Prozent relativer Luftfeuchte, Einblasluft nicht unter 5,5 Grad CelsiusTransport Information Service des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft |
| Lagerdauer | etwa 12 Wochen unter diesen Bedingungen, für kontrollierte Atmosphäre nicht geeignetTransport Information Service des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft |
Gebinde und Palettierung
- Einwegkarton mit definiertem Nettogewicht und aufgedruckter Chargenkennzeichnung, das Nettogewicht je Karton ist die Bezugsgröße für den Preis.
- Netz, Beutel oder Schale dienen als Verbrauchereinheit, sie stehen in einem Umkarton und tragen jeweils Füllgewicht sowie Stückzahl je Einheit.
- Verkaufspackungen bis 5 kg netto sowie lose Großkisten dürfen nach der Norm drei aufeinanderfolgende Größencodes enthalten.
- Palettentyp, Lagen je Palette und zulässige Gesamthöhe der Ladeeinheit halten wir je Position im Angebot fest.
Hauptfenster Clementinen: Okt bis Feb. Das sind fünf von zwölf Monaten. Im Fenster liegen Oktober, November, Dezember, Januar und Februar. Außerhalb liegen März, April, Mai, Juni, Juli, August und September. Der Status lautet Verfügbarkeit auf Anfrage.
Das Hauptfenster umfasst Okt bis Feb. Das sind fünf von zwölf Monaten.
- Monat im Hauptfenster
- Monat außerhalb
Ein Quartal heißt voll, wenn alle drei Monate im Hauptfenster liegen. Es heißt teils, wenn ein oder zwei Monate darin liegen. Es heißt ohne, wenn kein Monat darin liegt.
Die Clementine eröffnet die Saison dieser Warengruppe. Die frühe Ware reift von Anfang Oktober bis Anfang Januar, die später reifende Sorte Nour folgt von Ende Januar bis Anfang Februar.
Die Monatsleiste zeigt das übliche Erntefenster der Herkunft, sie ist keine Zusage für eine Kalenderwoche. Verbindlich werden Menge und Termin erst mit unserer Auftragsbestätigung.

Zitrus, Handelsform
Mandarinen
Unter Mandarinen fasst die Norm Satsumas, sonstige Mandarinensorten und ihre Hybriden zusammen, deren Reifewerte auseinanderfallen.
Die Mindestgröße beträgt für Satsumas, sonstige Mandarinensorten und Hybriden 45 mm, also 10 mm mehr als bei Clementinen. Die Größenskala ist dieselbe, weshalb die unteren Stufen für diese Sorten nicht vollständig nutzbar sind. Beim Mindestsaftgehalt verlangt die Norm 33 Prozent, das Mindestverhältnis von Zucker zu Säure liegt bei Satsumas bei 6,5 zu 1, bei sonstigen Mandarinensorten und Hybriden dagegen bei 7,5 zu 1. Das ist der höchste Wert der gesamten Zitrusnorm.
Bei der Kennzeichnung kehrt sich die Regel gegenüber Clementinen um. Für Satsumas und Clementinen ist der Artname verpflichtend, der Sortenname wahlfrei. Bei allen übrigen Mandarinensorten ist der Sortenname auf dem Packstück verpflichtend. Fehlt er, ist die Kennzeichnung unvollständig, unabhängig davon, wie die Ware aussieht.
Im Sortiment der Herkunft stehen als Hybriden vor allem Nova und Ortanique. Nova wiegt etwa 140 bis 170 g, trägt eine dünne, lederige Schale, lässt sich mäßig gut schälen und bildet acht bis elf Segmente aus, ihr Fenster reicht von Januar bis März. Ortanique ist ein Tangor aus Orange und Mandarine, wird unter anderem im Tadla angebaut und läuft von Januar bis April. Beide Sorten sind saftig und fest, sie verlangen wegen der anhaftenden Schale eine andere Verkaufsansprache als die Clementine.
Für die späten Mandarinensorten gilt ein eigener Vorbehalt. Die bekannteste Spätsorte marokkanischer Herkunft steht bis zum 31. Dezember 2029 unter EU-Sortenschutz, Anbau sowie Vermarktung laufen über eine Lizenzkette. Wir führen einen geschützten Sortennamen erst dann im Angebot, wenn der liefernde Betrieb seine Lizenz nachgewiesen hat. Bis dahin bezeichnen wir die Position als spätreifende Mandarinensorte.
Worauf der Einkauf achtet
- Prüfen Sie, ob der Sortenname auf dem Packstück steht. Außerhalb der Satsumas ist er bei Mandarinen verpflichtend.
- Das Mindestverhältnis von Zucker zu Säure liegt bei sonstigen Mandarinensorten und Hybriden mit 7,5 zu 1 über dem Wert für Clementinen und Satsumas.
- Lassen Sie sich bei einer geschützten Sorte den Lizenznachweis des Erzeugerbetriebs vorlegen, bevor Sie den Sortennamen in Ihre eigene Auszeichnung übernehmen.
- Die Angaben zur Reisetemperatur streuen bei Mandarinen zwischen den Quellen erheblich. Vereinbaren Sie einen festen Wert je Sendung statt einer Spanne.
- Ein Befall durch die Mittelmeerfruchtfliege zeigt sich als eingesunkene, zunächst schwarze und später bräunliche Einstichstelle.
- Der Masseverlust liegt nach dem Transport Information Service bei etwa 1 bis 2 Prozent. Deutlich welke Schale weist auf eine zu trockene Führung hin.
Merkmale Mandarinen
- Mindestgröße
- 45 mm Durchmesser für Satsumas, sonstige Mandarinensorten und HybridenAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt III der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Größenskala
- dieselbe Skala wie Clementinen, gebräuchlich Code 3 mit 54 bis 64 mm, Code 4 mit 50 bis 60 mm und Code 5 mit 46 bis 56 mmAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt III der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Mindestsaftgehalt
- 33 Prozent bei Satsumas sowie bei sonstigen Mandarinensorten und HybridenAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Zucker-Säure-Verhältnis
- Satsumas mindestens 6,5 zu 1, sonstige Mandarinensorten und Hybriden mindestens 7,5 zu 1Anhang I Teil B Teil 2 Abschnitt II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Sortenname auf dem Packstück
- bei allen Mandarinensorten außer Satsumas verpflichtendAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt VI der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Größentoleranz
- 10 Prozent nach Anzahl oder Gewicht in der Nachbarstufe, nicht unter 43 mmAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt IV der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Transporttemperatur
- je Quelle 0 bis 8 Grad Celsius, die Pulptemperatur darf 4 Grad Celsius nicht unterschreitenTransport Information Service des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Lagerdauer
- zwei bis acht Wochen je nach Temperatur und Sorte, kontrollierte Atmosphäre verlängert sie nicht wesentlichTransport Information Service des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Mindestgröße | 45 mm Durchmesser für Satsumas, sonstige Mandarinensorten und HybridenAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt III der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Größenskala | dieselbe Skala wie Clementinen, gebräuchlich Code 3 mit 54 bis 64 mm, Code 4 mit 50 bis 60 mm und Code 5 mit 46 bis 56 mmAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt III der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Mindestsaftgehalt | 33 Prozent bei Satsumas sowie bei sonstigen Mandarinensorten und HybridenAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Zucker-Säure-Verhältnis | Satsumas mindestens 6,5 zu 1, sonstige Mandarinensorten und Hybriden mindestens 7,5 zu 1Anhang I Teil B Teil 2 Abschnitt II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Sortenname auf dem Packstück | bei allen Mandarinensorten außer Satsumas verpflichtendAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt VI der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Größentoleranz | 10 Prozent nach Anzahl oder Gewicht in der Nachbarstufe, nicht unter 43 mmAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt IV der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Transporttemperatur | je Quelle 0 bis 8 Grad Celsius, die Pulptemperatur darf 4 Grad Celsius nicht unterschreitenTransport Information Service des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft |
| Lagerdauer | zwei bis acht Wochen je nach Temperatur und Sorte, kontrollierte Atmosphäre verlängert sie nicht wesentlichTransport Information Service des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft |
Gebinde und Palettierung
- Der Einwegkarton trägt ein definiertes Nettogewicht, bei Hybriden mit anhaftender Schale wird die Ware überwiegend gelegt statt lose geschüttet.
- Netz oder Beutel dienen als Verbrauchereinheit mit Füllgewicht sowie Stückzahl je Einheit, sie stehen in einem Umkarton.
- Der Sortenname gehört bei Mandarinen außerhalb der Satsumas auf jedes Packstück, das betrifft auch die Verbrauchereinheit.
- Palettentyp, Lagen je Palette und zulässige Gesamthöhe der Ladeeinheit halten wir je Position im Angebot fest.
Hauptfenster Mandarinen: Jan bis Apr. Das sind vier von zwölf Monaten. Im Fenster liegen Januar, Februar, März und April. Außerhalb liegen Mai, Juni, Juli, August, September, Oktober, November und Dezember. Der Status lautet Verfügbarkeit auf Anfrage.
Das Hauptfenster umfasst Jan bis Apr. Das sind vier von zwölf Monaten.
- Monat im Hauptfenster
- Monat außerhalb
Ein Quartal heißt voll, wenn alle drei Monate im Hauptfenster liegen. Es heißt teils, wenn ein oder zwei Monate darin liegen. Es heißt ohne, wenn kein Monat darin liegt.
Die Hybriden dieser Handelsform tragen das Fenster im zweiten Teil der Saison: Nova läuft von Januar bis März, Ortanique von Januar bis April. Die spätreifenden Mandarinensorten schließen daran an, für sie liegt uns kein belegtes Fenster vor.
Die Monatsleiste zeigt das übliche Erntefenster der Herkunft, sie ist keine Zusage für eine Kalenderwoche. Verbindlich werden Menge und Termin erst mit unserer Auftragsbestätigung.

Zitrus, Handelsform
Orangen
Bei Orangen entscheidet die Sortengruppe über den Mindestsaftgehalt, die Größenskala reicht von Code 0 bis Code 13.
Die Mindestgröße beträgt 53 mm. Die Größenskala läuft von Code 0 mit 92 bis 110 mm bis zu Code 13 mit 53 bis 60 mm, auch hier bezeichnet die höhere Nummer die kleinere Frucht. Gebräuchlich sind die mittleren Stufen, etwa Code 6 mit 70 bis 80 mm oder Code 8 mit 64 bis 73 mm. Die Größentoleranz von 10 Prozent in der Nachbarstufe gilt nur, solange 50 mm nicht unterschritten werden.
Beim Mindestsaftgehalt unterscheidet die Norm drei Gruppen: Blutorangen 30 Prozent, die Gruppe der Navelorangen 33 Prozent sowie sonstige Orangensorten 35 Prozent. Das Mindestverhältnis von Zucker zu Säure liegt einheitlich bei 6,5 zu 1. Bei der Färbung lässt die Norm eine hellgrüne Fläche bis zu einem Fünftel der Fruchtoberfläche zu. Für Orangen aus Gebieten mit hohen Lufttemperaturen und hoher relativer Luftfeuchte während der Entwicklungszeit darf mehr als ein Fünftel grün gefärbt sein, dann steigt der geforderte Mindestsaftgehalt auf 45 Prozent. Dieser Satz ist bei früher Ware der Herkunft der praktisch wichtigste der ganzen Norm.
Auf dem Packstück steht bei Orangen der Sortenname, wahlweise oder zusätzlich die Sortengruppe Navel beziehungsweise Valencia. Die Gruppenangabe allein genügt der Norm, sie sagt für Ihre Kalkulation aber wenig, weil Fenster und Saftgehalt innerhalb einer Gruppe auseinanderliegen. Wir nennen deshalb Sorte, Gruppe und Größencode zusammen.
Das Sortiment der Herkunft deckt die Saison in Stufen ab. Navel und Washington Navel laufen von November bis Januar, teilweise bis in den März, sie sind kernlos und gut schälbar. Salustiana folgt von Februar bis April, kernlos, mit feinem Fruchtfleisch und hohem Saftgehalt. Valencia setzt ab April ein, Maroc Late reicht von Februar bis Mai und wird im Handel weitgehend gleichbedeutend mit Valencia Late geführt.
Worauf der Einkauf achtet
- Eine hellgrüne Fläche bis zu einem Fünftel der Frucht ist normkonform. Grün heißt bei Orangen nicht unreif, entscheidend ist der Saftgehalt.
- Verlangen Sie bei früher Ware den gemessenen Saftgehalt. Überschreitet die Grünfärbung ein Fünftel der Oberfläche, fordert die Norm 45 Prozent statt 33 oder 35 Prozent.
- Prüfen Sie, ob neben der Sortengruppe auch der Sortenname genannt ist, weil Fenster und Saftgehalt innerhalb einer Gruppe auseinanderliegen.
- Braune Punkte auf der Schale zusammen mit Glanzverlust und glasigen, saftarmen Segmenten im Anschnitt zeigen einen Kälteschaden an.
- Schwarzfäule und Stielfäule sind Trockenfäulen, die bereits bei der Ernte entstehen. Sie beginnen am Stiel- oder Blütenansatz und schreiten im Lager fort.
- Ein Befall durch die Mittelmeerfruchtfliege trifft dünnschalige Arten stärker. Sichtbar sind eingesunkene, zunächst schwarze Einstichstellen.
Merkmale Orangen
- Mindestgröße
- 53 mm DurchmesserAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt III der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Größenskala
- Code 0 mit 92 bis 110 mm bis Code 13 mit 53 bis 60 mm, Code 6 mit 70 bis 80 mm, Code 8 mit 64 bis 73 mmAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt III der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Mindestsaftgehalt
- Blutorangen 30 Prozent, Gruppe der Navelorangen 33 Prozent, sonstige Sorten 35 ProzentAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Mindestsaftgehalt bei stärkerer Grünfärbung
- 45 Prozent, wenn mehr als ein Fünftel der Oberfläche grün gefärbt istAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Zucker-Säure-Verhältnis
- mindestens 6,5 zu 1Anhang I Teil B Teil 2 Abschnitt II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Kennzeichnung
- Sortenname und wahlweise die Sortengruppe Navel oder ValenciaAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt VI der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Größentoleranz
- 10 Prozent nach Anzahl oder Gewicht in der Nachbarstufe, nicht unter 50 mmAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt IV der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Transporttemperatur
- 5 Grad Celsius beziehungsweise 6 bis 10 Grad Celsius bei 85 bis 90 Prozent relativer Luftfeuchte, Pulptemperatur nicht unter 4 Grad CelsiusTransport Information Service des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Lagerdauer
- bis zu 16 Wochen unter optimalen BedingungenTransport Information Service des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Mindestgröße | 53 mm DurchmesserAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt III der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Größenskala | Code 0 mit 92 bis 110 mm bis Code 13 mit 53 bis 60 mm, Code 6 mit 70 bis 80 mm, Code 8 mit 64 bis 73 mmAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt III der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Mindestsaftgehalt | Blutorangen 30 Prozent, Gruppe der Navelorangen 33 Prozent, sonstige Sorten 35 ProzentAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Mindestsaftgehalt bei stärkerer Grünfärbung | 45 Prozent, wenn mehr als ein Fünftel der Oberfläche grün gefärbt istAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Zucker-Säure-Verhältnis | mindestens 6,5 zu 1Anhang I Teil B Teil 2 Abschnitt II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Kennzeichnung | Sortenname und wahlweise die Sortengruppe Navel oder ValenciaAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt VI der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Größentoleranz | 10 Prozent nach Anzahl oder Gewicht in der Nachbarstufe, nicht unter 50 mmAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt IV der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Transporttemperatur | 5 Grad Celsius beziehungsweise 6 bis 10 Grad Celsius bei 85 bis 90 Prozent relativer Luftfeuchte, Pulptemperatur nicht unter 4 Grad CelsiusTransport Information Service des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft |
| Lagerdauer | bis zu 16 Wochen unter optimalen BedingungenTransport Information Service des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft |
Gebinde und Palettierung
- Der Einwegkarton trägt ein definiertes Nettogewicht, bei loser Schüttung kommt die Stückzahl je Karton hinzu.
- Netz oder Beutel dienen als Verbrauchereinheit mit Füllgewicht sowie Stückzahl je Einheit, sie stehen in einem Umkarton.
- Saftorangen laufen häufig in größeren Gebinden als Tafelware, deshalb gehört der Verwendungszweck in die Anfrage.
- Palettentyp, Lagen je Palette und zulässige Gesamthöhe der Ladeeinheit halten wir je Position im Angebot fest.
Hauptfenster Orangen: Nov bis Mai. Das sind sieben von zwölf Monaten. Im Fenster liegen November, Dezember, Januar, Februar, März, April und Mai. Außerhalb liegen Juni, Juli, August, September und Oktober. Der Status lautet Verfügbarkeit auf Anfrage.
Das Hauptfenster umfasst Nov bis Mai. Das sind sieben von zwölf Monaten.
- Monat im Hauptfenster
- Monat außerhalb
Ein Quartal heißt voll, wenn alle drei Monate im Hauptfenster liegen. Es heißt teils, wenn ein oder zwei Monate darin liegen. Es heißt ohne, wenn kein Monat darin liegt.
Die Orangensaison läuft in Stufen: Navel und Washington Navel von November bis Januar und teilweise bis in den März, Salustiana von Februar bis April, Valencia ab April sowie Maroc Late von Februar bis Mai.
Die Monatsleiste zeigt das übliche Erntefenster der Herkunft, sie ist keine Zusage für eine Kalenderwoche. Verbindlich werden Menge und Termin erst mit unserer Auftragsbestätigung.

Zitrus, Handelsform
Zitronen
Zitronen tragen den niedrigsten Mindestsaftgehalt der Norm und sind zugleich die kälteempfindlichste Art dieser Warengruppe.
Die Mindestgröße beträgt 45 mm, die Größenskala läuft von Code 0 mit 79 bis 90 mm bis zu Code 7 mit 45 bis 52 mm. Der Mindestsaftgehalt liegt bei 20 Prozent, das ist der niedrigste Wert der gesamten Zitrusnorm. Ein Mindestverhältnis von Zucker zu Säure sieht die Norm für Zitronen nicht vor, dieses Kriterium entfällt hier also ersatzlos. Die Färbung muss sortentypisch sein, eine grüne Färbung ist zulässig, eine dunkelgrüne nicht.
In der Temperaturführung ist die Zitrone der Sonderfall dieser Warengruppe. Der Transport Information Service nennt je Quelle 10 bis 11 Grad Celsius, 10 bis 12 Grad Celsius oder 12 bis 14 Grad Celsius und hält fest, dass Zitronen nie unter 10 Grad Celsius gefahren werden sollten. Damit liegt die Kälteschwelle rund sechs Kelvin über der von Orangen. Läuft eine Mischladung mit mehreren Zitrusarten, bestimmt die Zitrone die Vorgabe für die gesamte Ladung.
Der Reifezustand bei Verladung entscheidet bei Zitronen stärker über die Restlaufzeit als bei den übrigen Arten. Dieselbe Quelle nennt für grüne Ware bei 12 bis 14 Grad Celsius eine Lagerdauer von bis zu 24 Wochen, für gelbe Ware bei 10 bis 11 Grad Celsius dagegen nur vier bis sechs Wochen. Wer eine lange Restlaufzeit braucht, bestellt grün geerntete Ware und plant die Nachfärbung im eigenen Lager ein.
Im Sortiment der Herkunft stehen Eureka und Lisbon. Eureka ist praktisch kernlos, trägt eine rauere Schale mit hohem Ölgehalt und bildet mehrere Blüh- sowie Erntezyklen im Jahr aus. Lisbon hat eine glatte Schale, ist sehr saftig, säurebetont und gilt als gut lager- sowie transportfähig. Beide reifen im Kern zwischen Winter und Frühsommer.
Worauf der Einkauf achtet
- Vereinbaren Sie den Reifezustand bei Verladung ausdrücklich, weil die Lagerdauer zwischen grüner und gelber Ware um ein Vielfaches auseinanderliegt.
- Die Zieltemperatur darf nicht unter 10 Grad Celsius fallen. Bei einer Mischladung bestimmt die Zitrone die Vorgabe für alle übrigen Zitrusarten.
- Eine grüne, jedoch nicht dunkelgrüne Färbung ist normkonform, sofern der Mindestsaftgehalt von 20 Prozent erreicht ist.
- Ölfleckigkeit entsteht, wenn feuchte Früchte geerntet und dabei mechanisch verletzt werden. Sichtbar sind unregelmäßige, zunächst ölig wirkende und später braun eingesunkene Stellen auf der Schale.
- Grünfäule und Blaufäule wachsen bei 10 Grad Celsius weiter. Bei der für Zitronen nötigen Temperatur ist der Pilz also nicht gestoppt, was eine unverletzte Schale wichtiger macht als bei den übrigen Arten.
- Druckschäden aus überfüllten Packstücken machen die Schale weich und den Geschmack bitter.
Merkmale Zitronen
- Mindestgröße
- 45 mm DurchmesserAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt III der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Größenskala
- Code 0 mit 79 bis 90 mm bis Code 7 mit 45 bis 52 mmAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt III der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Mindestsaftgehalt
- 20 Prozent, der niedrigste Wert der ZitrusnormAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Zucker-Säure-Verhältnis
- für Zitronen nicht festgelegtAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Färbung
- sortentypisch, grüne Färbung zulässig, dunkelgrüne nichtAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Größentoleranz
- 10 Prozent nach Anzahl oder Gewicht in der Nachbarstufe, nicht unter 43 mmAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt IV der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Transporttemperatur
- 10 bis 14 Grad Celsius bei 80 bis 90 Prozent relativer Luftfeuchte, nie unter 10 Grad CelsiusTransport Information Service des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Lagerdauer
- gelbe Ware vier bis sechs Wochen, grüne Ware bis zu 24 WochenTransport Information Service des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Mindestgröße | 45 mm DurchmesserAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt III der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Größenskala | Code 0 mit 79 bis 90 mm bis Code 7 mit 45 bis 52 mmAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt III der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Mindestsaftgehalt | 20 Prozent, der niedrigste Wert der ZitrusnormAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Zucker-Säure-Verhältnis | für Zitronen nicht festgelegtAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Färbung | sortentypisch, grüne Färbung zulässig, dunkelgrüne nichtAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Größentoleranz | 10 Prozent nach Anzahl oder Gewicht in der Nachbarstufe, nicht unter 43 mmAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt IV der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Transporttemperatur | 10 bis 14 Grad Celsius bei 80 bis 90 Prozent relativer Luftfeuchte, nie unter 10 Grad CelsiusTransport Information Service des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft |
| Lagerdauer | gelbe Ware vier bis sechs Wochen, grüne Ware bis zu 24 WochenTransport Information Service des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft |
Gebinde und Palettierung
- Der Einwegkarton trägt ein definiertes Nettogewicht, bei Sortierung nach Stückzahl kommt die Stückzahl je Karton hinzu.
- Netz oder Beutel dienen als Verbrauchereinheit mit Füllgewicht sowie Stückzahl je Einheit, sie stehen in einem Umkarton.
- Zitronen laufen wegen der abweichenden Zieltemperatur nach Möglichkeit nicht in derselben Ladeeinheit wie Orangen oder Grapefruit.
- Palettentyp, Lagen je Palette und zulässige Gesamthöhe der Ladeeinheit halten wir je Position im Angebot fest.
Hauptfenster Zitronen: Dez bis Jun. Das sind sieben von zwölf Monaten. Im Fenster liegen Dezember, Januar, Februar, März, April, Mai und Juni. Außerhalb liegen Juli, August, September, Oktober und November. Der Status lautet Verfügbarkeit auf Anfrage.
Das Hauptfenster umfasst Dez bis Jun. Das sind sieben von zwölf Monaten.
- Monat im Hauptfenster
- Monat außerhalb
Ein Quartal heißt voll, wenn alle drei Monate im Hauptfenster liegen. Es heißt teils, wenn ein oder zwei Monate darin liegen. Es heißt ohne, wenn kein Monat darin liegt.
Eureka und Lisbon reifen im Kern zwischen Winter und Frühsommer, Eureka bildet dabei mehrere Blüh- sowie Erntezyklen im Jahr aus. Ein Sommererntetermin ist uns nicht belegt und steht deshalb nicht in dieser Leiste.
Die Monatsleiste zeigt das übliche Erntefenster der Herkunft, sie ist keine Zusage für eine Kalenderwoche. Verbindlich werden Menge und Termin erst mit unserer Auftragsbestätigung.

Zitrus, Handelsform
Grapefruit
Grapefruit trennt die Norm ausdrücklich von der Pomelo, beide haben eine eigene Mindestgröße und eine eigene Größenskala.
Die Mindestgröße beträgt für Grapefruits und ihre Hybriden 70 mm, die Größenskala läuft von Code 0 über 139 mm bis zu Code 9 mit 70 bis 80 mm. Der Mindestsaftgehalt liegt bei 35 Prozent, ein Mindestverhältnis von Zucker zu Säure sieht die Norm hier nicht vor. Pomelos führt dieselbe Norm als eigene Position mit einer Mindestgröße von 100 mm und einer eigenen Skala von Code 0 über 170 mm bis Code 7 mit 100 bis 118 mm. Wer beide Positionen in einer Anfrage vermischt, bekommt eine andere Sortierung als erwartet.
Auf dem Packstück ist bei Grapefruits und Pomelos die Farbe des Fruchtfleisches anzugeben, also weiß, pink oder rot, diese Angabe folgt der Sorte. Marsh Seedless trägt helles, weißes Fruchtfleisch und gilt als Referenzsorte, aus der die pigmentierten Mutanten hervorgegangen sind. Ruby Red ist rosa bis rot, Star Ruby tiefrot und Rio Red rot bei besserer Farbstabilität als Star Ruby. Fleischfarbe und Sorte gehören deshalb gemeinsam in die Spezifikation.
Die Bitterkeit der Grapefruit geht auf zwei Stoffgruppen zurück. Naringin sitzt vor allem in der weißen Innenschicht der Schale, Limonin tritt teilweise erst nach dem Zerkleinern oder Pressen als Nachbitterung hervor. Rote sowie rosafarbene Sorten enthalten weniger Naringin als weiße und schmecken entsprechend milder. Für den Handel folgt daraus, dass die Fleischfarbe nicht nur eine optische Angabe ist, sondern eine Geschmacksangabe.
Worauf der Einkauf achtet
- Prüfen Sie, ob Grapefruit oder Pomelo bestellt wurde. Die Mindestgröße unterscheidet sich um 30 mm, die Größenskalen sind nicht übertragbar.
- Die Fleischfarbe muss auf dem Packstück stehen. Fehlt sie, ist die Kennzeichnung unvollständig.
- Grapefruit ist kälteempfindlicher als Orangen. Bereits bei 6 Grad Celsius besteht nach dem Transport Information Service Kälteschadensgefahr, bei Orangen erst unterhalb von 4 Grad Celsius.
- Eine grünliche Färbung ist bei Grapefruit zulässig, solange der Mindestsaftgehalt von 35 Prozent erreicht ist.
- Druckschäden aus überfüllten Packstücken fallen wegen des hohen Stückgewichts stärker aus als bei den kleinen Arten der Gruppe.
- Zum Umfang des Grapefruitanbaus in dieser Herkunft und zum dortigen Erntefenster liegen uns keine belastbaren Zahlen vor. Verfügbarkeit klären wir deshalb je Anfrage.
Merkmale Grapefruit
- Mindestgröße
- 70 mm Durchmesser bei Grapefruits und ihren HybridenAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt III der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Größenskala
- Code 0 über 139 mm bis Code 9 mit 70 bis 80 mmAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt III der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Abgrenzung zur Pomelo
- eigene Position mit 100 mm Mindestgröße und eigener Skala von Code 0 über 170 mm bis Code 7 mit 100 bis 118 mmAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt III der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Mindestsaftgehalt
- 35 Prozent, ein Zucker-Säure-Verhältnis ist nicht festgelegtAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Kennzeichnung der Fleischfarbe
- Angabe weiß, pink oder rot auf dem PackstückAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt VI der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Größentoleranz
- 10 Prozent nach Anzahl oder Gewicht in der Nachbarstufe, nicht unter 67 mmAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt IV der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429
- Transporttemperatur
- je Herkunft 5,5 bis 15 Grad Celsius bei 85 bis 90 Prozent relativer Luftfeuchte, bereits bei 6 Grad Celsius besteht KälteschadensgefahrTransport Information Service des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Lagerdauer
- je nach Herkunft und Temperatur drei bis 16 WochenTransport Information Service des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Mindestgröße | 70 mm Durchmesser bei Grapefruits und ihren HybridenAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt III der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Größenskala | Code 0 über 139 mm bis Code 9 mit 70 bis 80 mmAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt III der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Abgrenzung zur Pomelo | eigene Position mit 100 mm Mindestgröße und eigener Skala von Code 0 über 170 mm bis Code 7 mit 100 bis 118 mmAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt III der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Mindestsaftgehalt | 35 Prozent, ein Zucker-Säure-Verhältnis ist nicht festgelegtAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Kennzeichnung der Fleischfarbe | Angabe weiß, pink oder rot auf dem PackstückAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt VI der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Größentoleranz | 10 Prozent nach Anzahl oder Gewicht in der Nachbarstufe, nicht unter 67 mmAnhang I Teil B Teil 2 Abschnitt IV der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 |
| Transporttemperatur | je Herkunft 5,5 bis 15 Grad Celsius bei 85 bis 90 Prozent relativer Luftfeuchte, bereits bei 6 Grad Celsius besteht KälteschadensgefahrTransport Information Service des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft |
| Lagerdauer | je nach Herkunft und Temperatur drei bis 16 WochenTransport Information Service des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft |
Gebinde und Palettierung
- Der Einwegkarton trägt ein definiertes Nettogewicht, wegen des hohen Stückgewichts wird die Ware überwiegend gelegt statt lose geschüttet.
- Fleischfarbe und Sorte gehören zusammen auf das Packstück, weil die Farbangabe nach der Norm verpflichtend ist.
- Grapefruit und Pomelo werden getrennt sortiert und getrennt gepackt, ihre Größenskalen überschneiden sich nicht.
- Palettentyp, Lagen je Palette und zulässige Gesamthöhe der Ladeeinheit halten wir je Position im Angebot fest.
Hauptfenster Grapefruit: Okt bis Mai. Das sind acht von zwölf Monaten. Im Fenster liegen Oktober, November, Dezember, Januar, Februar, März, April und Mai. Außerhalb liegen Juni, Juli, August und September. Der Status lautet Verfügbarkeit auf Anfrage.
Das Hauptfenster umfasst Okt bis Mai. Das sind acht von zwölf Monaten.
- Monat im Hauptfenster
- Monat außerhalb
Ein Quartal heißt voll, wenn alle drei Monate im Hauptfenster liegen. Es heißt teils, wenn ein oder zwei Monate darin liegen. Es heißt ohne, wenn kein Monat darin liegt.
Die Monatsleiste zeigt das übliche Erntefenster der Herkunft, sie ist keine Zusage für eine Kalenderwoche. Verbindlich werden Menge und Termin erst mit unserer Auftragsbestätigung.
Saison
Lieferfenster im Jahresverlauf
Das übliche Erntefenster der Herkunft reicht von Oktober bis Mai, bei späten Orangensorten reicht es darüber hinaus. Frühe Clementinen setzen ab Anfang Oktober ein, die späten Orangen tragen das Fenster bis in den Mai.
Hauptfenster Zitrus: Oktober bis Mai, späte Orangen darüber hinaus. Das sind acht von zwölf Monaten. Im Fenster liegen Oktober, November, Dezember, Januar, Februar, März, April und Mai. Außerhalb liegen Juni, Juli, August und September. Der Status lautet Verfügbarkeit auf Anfrage.
Das Hauptfenster umfasst Oktober bis Mai, späte Orangen darüber hinaus. Das sind acht von zwölf Monaten.
- Monat im Hauptfenster
- Monat außerhalb
Ein Quartal heißt voll, wenn alle drei Monate im Hauptfenster liegen. Es heißt teils, wenn ein oder zwei Monate darin liegen. Es heißt ohne, wenn kein Monat darin liegt.
Diese Angabe beschreibt das übliche Erntefenster. Sie ist eine Marktorientierung und keine Lieferzusage. Verbindlich wird ein Lieferfenster erst mit der Auftragsbestätigung.
Qualität und Normen
Normlage, Reifekriterien und Behandlung nach der Ernte
Zitrusfrüchte gehören zu den elf Erzeugnissen mit einer speziellen Vermarktungsnorm. Maßgeblich ist Anhang I Teil B Teil 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429, geltend seit dem 1. Januar 2025. Die Norm kennt die Klassen Extra, I und II, sie gilt auf allen Vermarktungsstufen unabhängig davon, was vertraglich vereinbart ist.
Der Unterschied zu den übrigen Warengruppen liegt in den Reifekriterien. Die Norm schreibt je Art einen Mindestsaftgehalt vor, bei Mandarinen und Orangen zusätzlich ein Mindestverhältnis von Zucker zu Säure, beides an der fertig gepackten Frucht messbar. Eine Entgrünung ist nach der Norm zulässig, allerdings nur bei Früchten, die diese Werte bereits erfüllen und deren natürliche organoleptische Eigenschaften unverändert bleiben. Eine entgrünte Frucht ist damit keine unreife Frucht, die Behandlung ändert allein die Schalenfarbe.
Für die Behandlung nach der Ernte enthält die Norm zwei Stellen, die zusammengehören. Abschnitt V Buchstabe B untersagt Stoffe, die die natürlichen Eigenschaften der Frucht verändern, insbesondere Geruch oder Geschmack, lässt Konservierungsmittel sowie andere chemische Stoffe in der zugehörigen Fußnote jedoch zu, sofern die einschlägigen Unionsvorschriften eingehalten werden. Abschnitt VI Buchstabe D verlangt auf dem Packstück, falls zutreffend, die Angabe der zur Behandlung nach der Ernte verwendeten Konservierungsmittel oder sonstigen chemischen Stoffe. Die Pflicht greift nur dann, wenn tatsächlich behandelt wurde, sie gilt dann aber unabhängig von der Handelsklasse und nach Artikel 76 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 auf allen Vermarktungsstufen.
Hinter dieser einen Zeile auf dem Karton stehen zwei getrennte Rechtsgebiete, die der Einkauf auseinanderhalten muss. Überzugsmittel wie Bienenwachs, Carnaubawachs oder Schellack sind Lebensmittelzusatzstoffe nach der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 und stehen mit ihrer E-Nummer in deren Anhang II. Fungizide zur Nachernte-Behandlung sind dagegen Pflanzenschutzmittel nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, für sie gelten die Rückstandshöchstgehalte der Verordnung (EG) Nr. 396/2005. Eine belastbare Auskunft zur Behandlung nennt deshalb beide Angaben getrennt.
Rechtsnatur sowie Zulassungsstand eines Stoffes ändern sich im Zeitverlauf. Biphenyl, Orthophenylphenol und Natriumorthophenylphenol, früher als E 230, E 231 und E 232 geführt, sind seit der Richtlinie 2003/114/EG keine Lebensmittelzusatzstoffe mehr. Prochloraz hat seine EU-Genehmigung zum 31. Dezember 2021 durch Zeitablauf verloren, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerrief die nationalen Zulassungen zum selben Datum. Enger ist der Rahmen bei Ware aus ökologischer Erzeugung: Anhang V der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 führt für Zitrusfrüchte allein Bienenwachs sowie Carnaubawachs aus ökologischer Erzeugung, synthetische Nachernte-Fungizide stehen dort nicht.
Wie eine konkrete Partie behandelt ist, sagen wir vorab nicht zu. Wir holen die Angabe beim Packbetrieb ein und geben sie unverändert mit dem Wortlaut des Packstücks an Sie weiter. Liegt keine Angabe vor, sagen wir Ihnen auch das.
Eigene Zertifikate führen wir auf unserer Handelsstufe derzeit nicht. Ob für den liefernden Erzeugerbetrieb und den Packbetrieb ein Prüfstandard vorliegt, teilen wir Ihnen betriebsbezogen mit, sofern uns der Nachweis vorliegt. Betriebe ohne Nachweis weisen wir ebenfalls aus. Eine produktbezogene Zertifizierungsaussage machen wir nicht.
- In Klasse Extra beträgt die Gütetoleranz 5 Prozent nach Anzahl oder Gewicht, davon dürfen höchstens 0,5 Prozent auf dem Niveau der Klasse II liegen.
- In Klasse I beträgt die Gütetoleranz 10 Prozent, davon dürfen höchstens 1 Prozent unterhalb der Klasse II liegen oder Verderb aufweisen.
- In Klasse II beträgt die Gütetoleranz 10 Prozent, davon dürfen höchstens 2 Prozent Verderb aufweisen.
- Die Größentoleranz beträgt in allen Klassen 10 Prozent in der Nachbarstufe, begrenzt durch eine Untergrenze je Art von 34 mm bei Clementinen bis 98 mm bei Pomelos.
- Jedes Packstück trägt Packer oder Absender, Art und je nach Art den Sortennamen, Ursprungsland, Klasse sowie die Größe als Millimeterspanne, als Größencode oder als Stückzahl.
- Falls nach der Ernte behandelt wurde, tritt die Angabe der verwendeten Konservierungsmittel oder sonstigen chemischen Stoffe hinzu.
- Einen vorgeschriebenen Wortlaut für diese Angabe kennt die Norm nicht. Ein Hinweis, die Schale sei nicht zum Verzehr geeignet, steht dort ebenfalls nicht, er wird im Handel freiwillig gesetzt.
Transport und Temperatur
Temperatur je Art, Ethylen und Restlaufzeit
Zitrusfrüchte sind kälteempfindlich, allerdings nicht gleich stark. Der Transport Information Service des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft hält fest, dass Grapefruits, Zitronen und Limetten eher einen Kälteschaden erleiden als Orangen und Mandarinen. In Zahlen heißt das: Bei Orangen darf die Pulptemperatur 4 Grad Celsius nicht unterschreiten, bei Grapefruit besteht bereits bei 6 Grad Celsius Gefahr, Zitronen sollten nie unter 10 Grad Celsius gefahren werden. Läuft eine Ladung mit mehreren Zitrusarten, bestimmt die empfindlichste Art die Vorgabe für alle übrigen.
Der Kälteschaden zeigt sich selten am Verladeort. Sichtbar werden braune Punkte auf der Schale, Glanzverlust sowie eine dunkle Albedo, im Anschnitt glasige, weiche und saftarme Segmente, dazu ein bitterer Geschmack. Diese Befunde fallen häufig erst an Ihrer Rampe auf. Wir legen die Zieltemperatur deshalb je Sendung und je Art im Transportauftrag fest und lassen keine Mischladung mit einer gemittelten Temperatur verladen.
Zitrusfrüchte reifen nach der Ernte nicht nach. Ihre eigene Ethylenproduktion liegt nach derselben Quelle bei Orangen, Mandarinen, Zitronen und Grapefruit unter 0,1 Mikroliter je Kilogramm und Stunde, die Empfindlichkeit gegenüber Ethylen wird als mittel eingestuft. Clementinen bilden die Ausnahme: Ihre Produktionsrate liegt mit 0,1 bis 1,0 Mikroliter etwas höher, eine Empfindlichkeit gegenüber Ethylen wird ihnen nicht zugeschrieben. Für die Ladeplanung bleibt es bei der Regel, dass Zitrus nicht gemeinsam mit stark ethylenproduzierender Ware läuft.
Die erreichbare Lagerdauer unterscheidet sich zwischen den Arten erheblich. Dieselbe Quelle nennt für Orangen bis zu 16 Wochen, für Clementinen etwa 12 Wochen, für Mandarinen zwei bis acht Wochen sowie für gelbe Zitronen vier bis sechs Wochen. Kontrollierte Atmosphäre hilft dabei nur begrenzt: Bei Mandarinen verlängert sie die Lagerdauer nicht wesentlich, für Clementinen ist sie nicht geeignet. Diese Werte beschreiben das physiologische Ende am Ausgangspunkt, deshalb vereinbaren wir die Mindestrestlaufzeit bei Wareneingang je Artikel schriftlich, weil frisches Obst kein Mindesthaltbarkeitsdatum trägt.
- Die Zieltemperatur legen wir je Sendung und je Art im Transportauftrag fest, eine gemittelte Temperatur für eine Mischladung vereinbaren wir nicht.
- Datenlogger in der Ladung statt am Kühlaggregat, sonst ist der Messwert im Streitfall wertlos.
- Kerntemperatur bei Anlieferung messen und im Prüfprotokoll festhalten.
- Die Umluft läuft mit 40- bis 80-fachem Wechsel je Stunde bei ständiger Frischluftzufuhr, das Kohlendioxid bleibt je nach Art auf 0,1 bis 0,5 Volumenprozent begrenzt.
- Zitrus läuft nicht gemeinsam mit stark ethylenproduzierender Ware.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen zu Zitrus
Antworten auf das, was der Einkauf zu Zitrus regelmäßig fragt.
Der Größencode gehört zur Größenbestimmung über den größten Querdurchmesser und ist je Zitrusart fest an Millimeterbereiche gekoppelt. Die Norm lässt daneben die Sortierung nach Stückzahl je Packstück als gleichrangige zweite Methode zu, im Handel wird das Wort Kaliber umgangssprachlich für diese Stückzahl verwendet, gemeint ist damit nicht der Größencode. Hinzu kommt, dass die Skalen artspezifisch sind: Code 6 steht bei Orangen für 70 bis 80 mm, bei Clementinen dagegen für 43 bis 52 mm, wobei in allen Skalen die höhere Codenummer die kleinere Frucht bezeichnet. Wir nennen Ihnen deshalb immer Art, Größencode und Stückzahl je Karton zusammen.
Weil die Vermarktungsnorm ihn ab einer bestimmten Kernzahl verlangt. Enthalten Clementinen mehr als zehn Kerne, ist die Angabe mit Kernen auf dem Packstück vorgeschrieben. Die Angabe ist keine Qualitätsminderung, sondern eine Warenbeschreibung, die für die Verwendung entscheidend sein kann. Sie lässt sich an einer Stichprobe leicht nachprüfen und gehört deshalb in Ihre Eingangskontrolle. Brauchen Sie kernarme Ware, halten wir das als eigene Anforderung in der Spezifikation fest, statt uns auf die Sorte allein zu verlassen.
Ja, innerhalb der Grenzen der Norm. Bei Orangen ist eine hellgrüne Färbung bis zu einem Fünftel der Fruchtoberfläche zulässig, sofern der Mindestsaftgehalt erreicht ist. Für Orangen aus Gebieten mit hohen Lufttemperaturen und hoher Luftfeuchte während der Entwicklungszeit darf mehr als ein Fünftel grün sein, dann verlangt die Norm allerdings einen Mindestsaftgehalt von 45 Prozent statt 33 oder 35 Prozent. Bei Clementinen und Mandarinen muss die Färbung auf mindestens einem Drittel der Oberfläche sortentypisch sein. Grün heißt bei Zitrus also nicht unreif, entscheidend ist der gemessene Saftgehalt.
Die Vermarktungsnorm verlangt in Abschnitt VI Buchstabe D auf dem Packstück, falls zutreffend, die Angabe der zur Behandlung nach der Ernte verwendeten Konservierungsmittel oder sonstigen chemischen Stoffe. Ergänzend untersagt Abschnitt V Buchstabe B Stoffe, die die natürlichen Eigenschaften der Frucht verändern, lässt Konservierungsmittel in der Fußnote aber zu, sofern die einschlägigen Unionsvorschriften eingehalten sind. Einen vorgeschriebenen Wortlaut für die Angabe gibt es nicht. Abzufragen sind vier Punkte, weil zwei verschiedene Rechtsgebiete betroffen sind. Erstens das Überzugsmittel mit seiner E-Nummer nach der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Zweitens der Wirkstoff der Nachernte-Behandlung als Pflanzenschutzmittel nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Drittens ein Rückstandsbefund gegen die Höchstgehalte der Verordnung (EG) Nr. 396/2005. Viertens der genaue Wortlaut auf dem Packstück, damit Sie ihn unverändert weitergeben können. Dabei lohnt ein Blick auf den Zulassungsstand des genannten Wirkstoffs, weil er sich ändert: Prochloraz etwa hat seine EU-Genehmigung zum 31. Dezember 2021 durch Zeitablauf verloren. Wie eine konkrete Partie behandelt ist, sagen wir vorab nicht zu. Wir holen die Auskunft beim Packbetrieb ein und geben sie unverändert weiter, liegt keine Angabe vor, sagen wir Ihnen auch das.
Das geht nur mit einer bewussten Entscheidung über die Zieltemperatur, weil die Kälteschwellen weit auseinanderliegen. Der Transport Information Service nennt für Orangen eine Untergrenze der Pulptemperatur von 4 Grad Celsius, für Grapefruit bereits bei 6 Grad Celsius eine Kälteschadensgefahr sowie für Zitronen die Vorgabe, nie unter 10 Grad Celsius zu fahren. Eine gemeinsame Ladung muss deshalb auf die empfindlichste Art eingestellt werden, in aller Regel auf die Zitrone. Für die robusteren Arten bedeutet das eine wärmere Führung mit kürzerer Restlaufzeit. Wir rechnen beide Varianten getrennt, damit der Unterschied zwischen einer Mischladung und getrennten Sendungen sichtbar bleibt.
Verbindlich wird eine Menge erst mit unserer Auftragsbestätigung. Bis dahin gilt für jede Handelsform auf dieser Seite der Status „Verfügbarkeit auf Anfrage“, auch mitten im Hauptfenster.
